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Ab 1. JuliKasse zahlt Trisomie-Test bei manchen Schwangeren

Nach jahrelangen Beratungen und vielen Diskussionen ist es ab Freitag soweit: Krankenkassen zahlen in bestimmten Fällen vorgeburtliche Bluttests auf Trisomien. Was zu diesem Beschluss führte - und warum er Verbänden und Medizinern weiter Kopfzerbrechen bereitet.

Nicht-invasive Pränataltests für Schwangere gibt es schon seit 2012, sie müssen aber bisher in der Regel selbst bezahlt werden.

Berlin. Nicht-invasive Pränataltests (NIPT), die Kenntnis über DNA-Mutationen bei ungeborenen Kindern versprechen, werden ab Freitag (1. Juli) in bestimmten Fällen von den Krankenkassen bezahlt. Das lässt Behindertenverbände, viele Kirchen und Ärzte allerdings Alarm schlagen: Schon seit Jahren wird das Thema teils hitzig diskutiert. Noch immer sehen Fachleute gehäufte Bluttests auf Trisomie 21 als schmalen Grat – und nicht selten als ethischen Fallstrick.

NIPT stehen Frauen schon seit 2012 zur Verfügung, allerdings müssen sie bislang in der Regel selbst bezahlt werden, was teuer werden kann. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hatte schon 2019 grundlegend entschieden, dass der NIPT auf die Trisomien 21, 13 sowie 18 in begründeten Einzelfällen und nach ärztlicher Beratung unter Verwendung einer Versicherteninformation Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) werden soll. Ein Argument: Der Bluttest sei im Gegensatz zu älteren Methoden ohne Risiko für Mutter und Kind.

Vor einem “großen Selektieren” warnt nun der Allgemeine Behindertenverband in Deutschland (ABiD). Sozialberater Dennis Riehle sagte kürzlich, er denke, es sei “mit den geltenden Sozialgesetzen nicht vereinbar, wenn die Krankenversicherung künftig den Bluttest auf Trisomie 21 finanzieren soll”. Durch den Vorstoß steige der Anreiz zur standardmäßigen Durchführung der Gendiagnostik – ein Trend, der verhindert werden müsse.

Unklare Festlegung, wer bezahlen soll und wer nicht

“Wir dürfen keine Selektion zulassen, sondern müssen den Schutz jedes Einzelnen in den Mittelpunkt unseres Denkens und Handelns stellen”, sagte Riehle. Letztlich sei aller Anreiz, über eine Behinderung wie Trisomie 21 beim heranwachsenden Baby Kenntnis zu erhalten, “eine potenzielle Entscheidungshilfe, sich einseitig und unkritisch gegen das Kind zu positionieren”.

Dr. Thomas von Ostrowski, Vorstandsmitglied des Berufsverbands niedergelassener Pränatalmediziner (BVNP), sieht vor allem ein Problem in der unklaren Festlegung, für wen die Tests bezahlt werden sollen. Im Gespräch mit der dpa mahnt auch er: “Unter keinen Umständen darf der NIPT als Reihenuntersuchung auf Trisomie 21 verstanden werden.” Dies könnte aus seiner Sicht angesichts der unklaren Vorgaben aber passieren.

Der G-BA-Beschluss sieht vor, dass die neue GKV-Leistung greift, wenn sich aus anderen Untersuchungen ein Hinweis auf eine Trisomie ergeben hat – oder wenn eine Frau mit ihrer Ärztin oder ihrem Arzt zu der Überzeugung kommt, dass der Test in ihrer persönlichen Situation notwendig ist.

“Enorme Verantwortung für Ärzte”

Angelika Wolff, Expertin für Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatung der Diakonie Deutschland, sagt auf Anfrage: “Wir erwarten, dass es durchaus weit verbreitet werden könnte, den NIPT durchzuführen.” Die Regelung beziehe sich auf Kostenübernahme bei “Risikoschwangerschaften” – das sei aber kein klar definierter Begriff.

Leicht gemacht habe der G-BA es sich mit der Entscheidung zu keinem Zeitpunkt, betont eine Ausschuss-Sprecherin. Neben dem Hauptargument, dass der Test eine sichere Alternative zu den invasiven Untersuchungen sei, spiele auch eine Rolle, dass mit Einschluss des Bluttests in die GKV-Versorgung ein Ungleichgewicht beendet werde. Bislang sei es Frage der finanziellen Mittel gewesen, ob Frauen den Test nutzen konnten oder auf invasive Verfahren angewiesen waren.

Experten sehen vor allem in der Kommunikation und Information den Schlüssel – und auch die größte Schwierigkeit. Die G-BA-Sprecherin verweist auf die Versichertenbroschüre, die beim Beratungsgespräch verpflichtend einzubeziehen sei. Diese beschreibe, welche Aussagen mit dem Bluttest möglich seien und welche nicht und wie zuverlässig die Testergebnisse seien. Zudem müsse ein auffälliges Ergebnis zunächst weiter abgeklärt werden.

Von Ostrowski: “Zentrale Herausforderung wird das Gespräch mit der Schwangeren sein, um dieser eine selbst bestimmte Entscheidung zu ermöglichen.” Die Versicherteninformation ist aus seiner Sicht aber widersprüchlich und lässt Fragen offen. Ärztinnen und Ärzten obliege nun eine enorme Verantwortung.

dpa

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