EBM
Bei Erstkontakt (neun Monate nach dem letzten Praxisbesuch) rechnet die Hausärztin die 03000 EBM ab, die KV ergänzt die zutreffenden Pauschalen. Die Spirometrie wird mit der 03330 berechnet, die Laboranalysen durch die Laborgemeinschaft.
Im weiteren Verlauf mehrfache Abrechnung der 03230 für intensive Gespräche über mögliche Spätschäden, die Änderung des häuslichen Umfeldes und das weitere Prozedere.
GOÄ
In der GOÄ kommen die Nr. 1 und 7 sowie beim Erstkontakt die Nummern 605, 605a und 609 sowie die 250 zum Ansatz. Alle Analysen aus den Abschnitten M I und M II können als eigene Leistungen abgerechnet werden.
Bei weiteren Kontakten dann die 1, 3 und 34 GOÄ (nach endgültiger Klärung der Diagnose). Auch die 7, 605 und 605a werden bei Kontrollen erneut berechnet. Für den schriftlichen Therapieplan zur Notfalltherapie kann die Nr. 76 analog angesetzt werden.