Im Frühjahr 2019 fiel der Startschuss für eine telemedizinische Betreuung der HZV-Versicherten durch die am GWQ Hausarzt+ Vertrag teilnehmenden Krankenkassen. Mittlerweile sind bundesweit in 13 Regionen das sogenannte Telemedizinische Versorgungsmodul (TMVM) oder einzelne telemedizinische Leistungen in zahlreichen HZV-Verträgen verankert, z.B. mit der AOK Hessen, DAK oder TK.
Zur Durchführung dieser besonderen Patientenbetreuung ist die Beschäftigung einer Versorgungsassistentin in der Hausarztpraxis (VERAH®) erforderlich. Diese wird durch den Anbieter der Telemedizinischen Ausstattung in die speziellen Anforderungen der Telemedizin eingewiesen und erhält dabei die dafür notwendige Ausrüstung.
Die telemedizinischen Anbieter sind an klar definierte Anforderungen gebunden, die in den jeweiligen HZV-Verträgen festgelegt sind. So ist beispielsweise festgelegt, dass der Anbieter der telemedizinischen Mindestausstattung ein mobiles Endgerät (z.B. Tablet oder Smartphone) mit der entsprechenden Software bereitstellt.
Aber auch das Vorhalten von Informations- und Schulungsunterlagen ist Pflicht. Das ist wichtig, um die VERAH® über alle Funktionen der telemedizinischen und datenschutzrechtlichen Komponenten zu informieren.