Ab 1. Oktober 2022Höherer Mindestlohn: Daran sollten Praxen denken
Ab 1. Oktober steigt der gesetzliche Mindestlohn. In hausärztlichen Praxen sollten Arbeitgeber daher jetzt insbesondere die Arbeitszeiten von Mini-Jobbern unter die Lupe nehmen.
Ab 1. Oktober steigt der gesetzliche Mindestlohn. In hausärztlichen Praxen sollten Arbeitgeber daher jetzt insbesondere die Arbeitszeiten von Mini-Jobbern unter die Lupe nehmen.
Die Fortbildungstage des North West Circle zeigen sich dieses Jahr vom 23. bis 25. September in neuem Gewand: Neben den bewährten Fortbildungen des Werkzeugkasten Niederlassung findet erstmals das Format "Werkstatt…
Zwischen den Jahren 2017 und 2020 sind die Gesamtaufwendungen von Praxisinhabern um 13,3 Prozent gestiegen. Gleichzeitig hat sich das Einnahmewachstum abgeschwächt.
Auch für Praxisinhaber macht sich die Inflation bemerkbar. Der Deutsche Hausärzteverband fordert vor dem Hintergrund der nahenden Honorarverhandlungen von KBV und GKV-Spitzenverband, dass die Inflation bei der Anpassung des Orientierungswertes berücksichtigt wird.
Nutzen Praxen die Telefon-AU, sollten sie die Abrechnung gut im Blick behalten. Außerdem beantwortet "Der Hausarzt" die Frage, ob Telefon- und Video-AU auch bei Patienten im Urlaub infrage kommen.
Stellen Hausärztinnen und Hausärzte Personal ein, müssen sie in den Arbeitsverträgen ab sofort mehr Informationen geben als dies bisher notwendig war. Andernfalls drohen Geldbußen. Für bestehende Verträge gibt es zunächst keine neuen Aufgaben – mit einer Ausnahme.
Hausärztinnen und Hausärzte sollten in dieser Woche dringend einen Blick in die Personalakten ihres Teams werfen. Denn zum 31. Juli endet die Übergangsfrist zum Nachweis ihrer Masernimpfung. Liegt dieser für einzelne MFA nicht vor, drohen den Praxischefs Konsequenzen.
Die paradiesischen Zeiten für Darlehensnehmer sind vorbei: Die Darlehenszinsen wurden in den letzten Monaten spürbar erhöht. Klettern diese wieder auf fünf oder gar zehn Prozent? Ein Risiko für weitere kräftige Anhebungenist vorhanden. Experten verraten, wie Sie Zinssteigerungsrisiken vermeiden.
Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.
Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.