![Nach Kurzarbeitergeld, Quarantäneentschädigungen, Corona-Bonus, dem Corona-Pflegebonus und der Energiepreispauschale können Arbeitgeber jetzt eine "Inflationsausgleichsprämie" von maximal 3.000 Euro steuer- und beitragsfrei in der Sozialversicherung an die Arbeitnehmer zahlen. Doch welche Arbeitnehmer können die Prämie erhalten?](https://www.hausarzt.digital/wp-content/uploads/2023/03/cenimage_2330616.jpg)
Steuertipps Inflationsausgleichsprämie: Bis zu 3.000 Euro steuerfreier Bonus möglich
Nach Kurzarbeitergeld, Quarantäneentschädigungen, Corona-Bonus, dem Corona-Pflegebonus und der Energiepreispauschale können Arbeitgeber jetzt eine "Inflationsausgleichsprämie" von maximal 3.000 Euro steuer- und beitragsfrei in der Sozialversicherung an die Arbeitnehmer zahlen. Doch welche Arbeitnehmer können die Prämie erhalten?