HAUSARZT exklusivSpicker erleichtert Ablauf der HPV-Impfung

Künftig sollen nicht nur Mädchen, sondern auch Jungen eine Impfung gegen Humane Papillomaviren (HPV) erhalten. Doch der Bezug und die Abrechnung auf Kassenkosten sind regional sehr verschieden geregelt. Der neue HPV-Spickzettel gibt einen Überblick für alle KV-Bezirke.

Mädchen und Jungen sollen künftig gegen Humane Papillomaviren (HPV) geimpft werden. Denn der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) Ende November in die Schutzimpfungsrichtlinie übernommen. Nun können Ärzte die Impfung über die gesetzlichen Kassen abrechnen. Doch dies haben die Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) verschieden geregelt. Unser Spickzettel soll Fehlern vorbeugen.

Zeitpunkt der Impfung

Geimpft werden Jungen und Mädchen standardmäßig von neun bis 14 Jahre. Aufgrund der sexuellen Übertragbarkeit der Viren ist es sinnvoll, vor dem ersten Geschlechtsverkehr, also eher früh, zu impfen. Auch für die Compliance und die Belastung der Jugendlichen ist dies angenehmer, da es für die Grundimmunisierung hier nur zwei statt drei Dosen braucht (Tab. 1). Die Impfabstände sollten nicht unterschritten und die Serie binnen eines Jahres abgeschlossen werden.

Die Impfung kann man aber bis einen Tag vor dem 18. Geburtstag noch auf Kosten der gesetzlichen Kasse nachholen. Manche KVen erlauben als Ausnahme, begonnene Serien auch nach dem 18. Geburtstag zeitnah zu vervollständigen. In Sachsen ist dies sogar bis einschließlich des 25. Lebensjahrs möglich, wobei die Erstattung des Impfstoffs als Satzungsleistung von der Kasse abhängt. Überwiegend deckt sich eine Nachholimpfung über 18-Jähriger aber nicht mit der STIKO-Empfehlung, im Zweifel haftet also der Arzt.

Des Weiteren gelten bei manchen Kassen großzügigere Regelungen (Übersicht unter https://hausarzt.link/Z25gh). Wir raten hier jedoch, immer mit der jeweiligen Kasse oder KV schriftlich (!) zu klären, ob man den Impfstoff wie bei jüngeren Kindern rezeptieren und als EBM-Ziffer abrechnen darf. Sollte dies nicht zweifelsfrei feststehen, empfehlen wir die Impfung als Privatleistung in Rech- nung zu stellen. Diese können Patienten dann bei ihrer Kasse einreichen.

Bei Hausarztverträgen sind Impfungen teils in den Pauschalen enthalten, andere vergüten als Einzelleistung.

Sprechstundenbedarf oder Rezept?

Wichtig ist, dass Sie den Impfstoff – unabhängig davon, welchen Sie wählen (Tab. 1) – in etlichen KVen nicht über den Sprechstundenbedarf (SSB) beziehen dürfen, darunter etwa Hessen oder Niedersachsen. In der Regel müssen Sie dabei das Feld 8 (Impfstoff) ankreuzen. Hingegen erfolgt in einigen KVen wie Rheinland-Pfalz oder Thüringen der Bezug als SSB.

Warum dies abweichend von allen anderen Standard- und Indikationsimpfungen geregelt ist und sich von KV zu KV unterscheidet, entzieht sich unserer Kenntnis. Ebenso je nach Kasse und KV verschieden ist der Bezug des Impfstoffs für Patienten ab dem 18. Geburtstag. Der Spickzettel fasst die Vorschriften für jede Region zusammen.

Abrechnung mit der 89110 EBM

Abgerechnet wird die Impfung bei Jungen wie Mädchen im EBM mit der GOP 89110 mit Zusatz A für die unvollständige Impfserie und Zusatz B für die letzte Dosis nach Fachinformation. Lediglich in Berlin müssen Ärzte keine Zusätze angeben. Die Impfung wird mit rund sechs bis 13 Euro extrabudgetär vergütet.

Zwei Impfstoffe zur Wahl

Zur Verfügung stehen die Impfstoffe Cervarix® und Gardasil9® (Tab. 1). Während ersterer eine Immunität gegen die karzinogenen Hochrisiko-Serotypen 16 und 18 erzeugt, deckt Gardasil zusätzlich die sieben Serotypen 6, 11, 31, 33, 45, 52 und 58 ab. Hierbei handelt es sich teils ebenso um karzinogene Serotypen (31, 33), teils um Erreger der zwar harmlosen, aber recht unangenehmen Genitalwarzen. Die Wahl des Impfstoffs ist letztlich mit Patienten und Eltern abzustimmen. Gardasil® sowie Silgard® (beide viervalent) sind derzeit in Deutschland nicht (mehr) erhältlich.

Wir raten: Prüfen Sie bei der U9 oder J1 und bei Jugendlichen, die sich erstmals bei Ihnen vorstellen und vorher beim Kinderarzt waren, immer den Impfschutz. Besprechen Sie fällige Impfungen und führen Sie diese, sofern gewünscht, durch. Denken Sie in Zukunft auch bei Jungen an die HPV-Impfung!

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.