Seit 1. April haben sich für Praxen die Regelungen für den Laborbonus geändert (Details S. 16/17). Für „Der Hausarzt“ hat Allgemeinmedizinerin Dr. Sabine Frohnes alle Gebührenordnungspositionen (GOP) für Laborleistungen und ihre Ausschlussziffern auf einen Blick zusammengefasst. In „Der Hausarzt“ 8 stellen wir die Übersicht näher vor, Sie können den Labor-Spickzettel aber jetzt schon kostenfrei herunterladen*: https://hausarzt.link/laborspicker
Seit der Laborreform wird eine Praxis nur mit dem Wirtschaftlichkeitsbonus belohnt, wenn ihre Laborkosten unter bestimmten Grenzwerten bleiben. So muss der Fallwert pro Praxis unter 3,80 Euro liegen, damit der Bonus noch anteilig gezahlt wird. Die eigenen Laborkosten kann man unter anderem senken, indem man so wenig wie möglich Laborleistungen erbringt oder veranlasst. Zudem gibt es für einige Indikationen Kennnummern: Bei so markierten Fällen werden die Laborkosten nicht in den Fallwert der Praxis eingerechnet.
*Um den Spicker herunterzuladen, gehen Sie auf den Link. Sollten Sie noch nicht kostenfrei registriert sein, können Sie sich einfach und schnell anmelden: www.derhausarzt.eu/registrieren
Dafür brauchen Sie eine Email-Adresse und Ihre 15-stellige Fortbildungsnummer (EFN) der Ärztekammer.