Die Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KV) hat auf Grundlage von Paragraf 73a SGB V einen „Vertrag zur Verbesserung der patientenorientierten medizinischen Versorgung“ mit der Techniker Krankenkasse (TK) geschlossen. Er beinhaltet eine Vergütung für Überweisungen innerhalb vorgegebener Zeiten für überweisende Hausärzte und überweisungsnehmende Fachärzte oder Psychotherapeuten.
Bei einer Übernahme des Patienten am folgenden Werktag erhält der Hausarzt acht Euro, bei einer Übernahme innerhalb von sieben Tagen fünf Euro. Überweisungen an Psychotherapeuten werden mit sieben Euro vergütet, wenn der Hausarzt über die Qualifikation „psychosomatische Grundversorgung“ verfügt und die Übernahme des Patienten innerhalb von sieben oder 21 Tagen erfolgt.
Auch Fachärzte können alle genannten Pauschalen abrechnen. Außerdem liegen die Pauschalen für die Überweisungsnehmer mit zehn oder sechs Euro bei allgemeinen medizinischen Anlässen und mit 13 bis 18 Euro bei psychotherapeutischen Anlässen deutlich höher.
Kommentar
Ziel dieser Module soll es laut KV Hessen sein, einerseits die Arbeitsunfähigkeitszeiten zu senken, die aufgrund von Wartezeiten im Laufe einer Behandlung entstehen. Andererseits sollen so die Behandlungsmöglichkeiten für beratungs- und betreuungsintensive Patienten im ambulanten Sektor ausgeschöpft werden. Eine gesonderte Einschreibung des Arztes oder der Patienten wie bei Verträgen zur Hausarztzentrierten Versorgung (HZV) erfolgt nicht.
Neben den im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) genannten Gebührenordnungspositionen werden ergänzend Zusatzvergütungen berechnet, die auch nicht unter die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV) fallen. Da die TK bundesweit agiert, ist davon auszugehen, dass es identische Verträge bald auch in anderen KVen geben wird.