Die Gebührenordnungsposition 30984 EBM (Weiterführendes geriatrisches Assessment, 92,87 Euro) konnte man bisher nur berechnen, wenn die Leistung etwa auf Überweisung eines Hausarztes erfolgte und eine Vorabklärung gemäß Nr. 30980 EBM (Abklärung vor der Durchführung eines weiterführenden geriatrischen Assessments nach der Nr. 30984 EBM, 20,43 Euro) stattgefunden hatte.
Von 1. Oktober 2017 an können Berufsausübungsgemeinschaften (BAG) und Medizinische Versorgungszentren (MVZ), in denen ein geriatrisch spezialisierter Arzt zusammen mit einem Hausarzt tätig ist, die Nr. 30984 EBM auch ohne Überweisung abrechnen.
Kommentar
Unverändert bleibt, dass die Notwendigkeit eines solchen erweiterten Assessments durch ein hausärztlich geriatrisches Basisassessment nach Nr. 03360 EBM bestätigt wird. In diesen Fällen wird in der BAG und im MVZ jedoch ein Abschlag in Höhe von 50 Prozent auf die hier auch mögliche Berechnung der Nr. 30980 EBM vorgenommen.