Hiermit loggen Sie sich bei DocCheck-Login aus.
Abbrechen

AbrechnungGOÄ Nr. 2 – Klein aber fein

Gerade multimorbide Menschen suchen oft wegen diverser Anliegen die Praxis auf. Diese vermeintlich kleinen Dienste werden bei der Abrechnung gerne vergessen – dabei gibt es dafür die Nr. 2 GOÄ.

Menschen mit Multimorbidität konsultieren Praxen öfter wegen verschiedener Beschwerden.

Multimorbide Menschen wie Frau Ü. (s. Kasten unten) konsultieren Praxen öfter wegen verschiedener Beschwerden.

EBM

Beim Erstkontakt rechnet der Hausarzt die 03000, 03220 und die Laborausnahmekennziffer 32015 (Antikoagulation) ab; dazu die Laborziffern 32025 und 32026 EBM.

Beim zweiten persönlichen Arztkontakt kommen die 03221 und zweimal die 03230 zum Tragen. Alle übrigen Praxiskontakte konnten nicht gesondert berechnet werden, sondern waren mit der Versichertenpauschale abgegolten.

GOÄ

Nach GOÄ können beim ersten Kontakt die Nrn. 1, 7 und 250 abgerechnet werden; dazu für die POCT-Messungen die Nrn. 3514 (Glukose) und 3530 (INR). Die in der Laborgemeinschaft erbrachten Analysen können als eigene Leistungen abgerechnet werden.

Beim zweiten persönlichen Kontakt werden die Nr. 3 und 5 angesetzt. Für das Telefonat zur Phenprocoumon-Dosierung, die Überweisung zum Kardiologen und das Rezept wird jeweils die Nr. 2 berechnet, ebenso wie für die Blutdruckmessung durch die MFA.

HZV

In den Hausarztverträgen (HZV) in Baden-Württemberg zahlen alle Kassen den Zuschlag P3 für die Versorgung chronisch Kranker. Während ihn die meisten mit 25 Euro pro Quartal honorieren (AOK, BKK-VAG, Bosch BKK, IKKclassic, Knappschaft), sind es bei der LKK 30 Euro, den EK 22 Euro und den BKK/GWQ 21 Euro.

Bei den BKK/GWQ gibt es einen zweiten Zuschlag P4 “für die intensive Behandlung eines multimorbiden Patienten mit besonders hohem zeitlichen Betreuungsaufwand und komplexem Koordinationsbedarf”, honoriert mit 10 Euro zweimal pro Quartal.

Schwerpunkt: GOÄ Nr. 2

Die Nr. 2 GOÄ weist nur ein geringes Honorar auf (Schwellenwert/1,8-fach: 3,15 Euro), ihre Bedeutung sollte dennoch nicht übersehen werden. Wer sich den Inhalt ansieht, erkennt, dass hier viele Leistungen vorkommen:

  • Ausstellung eines Wiederholungsrezeptes ohne Arztkontakt und/oder
  • Ausstellung einer Überweisung ohne Arztkontakt und/oder
  • Übermittlung von Befunden durch die MFA und/oder
  • Übermittlung von ärztlichen Anordnungen durch die MFA und/oder
  • Messung von Körperzuständen ohne Arztkontakt, z.B. Temperatur, Blutdruck.

In all diesen Situationen ist es schon fast natürlich, wenn in der Hektik des hausärztlichen Alltags immer wieder mal bei der Ausstellung von Rezepten oder Überweisungen oder bei der Übermittlung von Infos an die Versicherten vergessen wird, die Nr. 2 in die Abrechnungsmaske einzugeben.

So ist etwa die Übermittlung von Verhaltensweisen bei später geplantem Hausbesuch ebenso mit der Nr. 2 abrechenbar wie die Übermittlung von ärztlichen Therapiehinweisen am Nachmittag, wenn die Laborwerte vom frühen Morgen vorliegen. In diesen und ähnlichen Fällen sollten jedoch immer die Uhrzeiten angegeben werden, um Rückfragen zu vermeiden.

Daraus ergibt sich letztlich ein Benefit: Wenn an jedem Praxistag zweimal die Nr. 2 vergessen wird, ergibt dies bei 200 Arbeitstagen im Jahr (200 x 2 x 30) rund 12.000 Punkte. Das entspricht circa 1.260 Euro.

Damit wird man zwar nicht reich, aber jede abgerechnete Leistung sichert das ärztliche Honorar und damit den Arbeitsplatz aller Angestellten.

Quellen:

1. www.kbv.de/html/ebm.php (EBM)

2. www.gesetze-im-internet.de/go__1982/anlage.html (GOÄ)

3. Kommentar zur Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Begründet von Dr. med. D. Brück, (Version 4.28, Stand Juni 2021)

4. Der Kommentar zu EBM und GOÄ, begründet von Wezel/Liebold, Stand Juli 2024

5. www.springermedizin.de/goae-ebm/ 15083006

6. www.hausaerzteverband.de/hausarztvertraege/hzv-vertraege-schnellsuche

7. www.haevbw.de/vertragsunterlagen

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.