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Forum PolitikRegresse bei Hausbesuchen: Jetzt sind “saubere” Zahlen gefragt

Das Thema Hausbesuche ist in der Politik angekommen: Das Bundesgesundheitsministerium hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) um Unterstützung bei der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage aus dem Deutschen Bundestag gebeten. In dem Schreiben vom 16. Mai, das der Redaktion von „Der Hausarzt“ vorliegt, geht es um „Honorarrückzahlungsforderungen gegen Hausärztinnen und Hausärzte wegen Mengenüberschreitungen bei Hausbesuchen“.

So soll die KBV etwa beantworten, welche Vergleichskriterien bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen von Hausbesuchen in den 17 KVBezirken in den Prüfstellen zugrunde gelegt werden und inwiefern auch regionale Verbindungen mit dem öffentlichen Personennahverkehr, die Versorgung von Pflegeheimen, das Patientenkollektiv der Praxis und andere Praxisbesonderheiten eine Rolle spielen. Gefragt sind auch konkrete Zahlen: Wie viele Hausbesuche sind Hausärzte von 2008 bis 2017 gefahren, wie häufig ist es in den einzelnen KV-Bezirken in der Zeit zu Honorarrückzahlungsforderungen gekommen – und welche Summen stehen dabei in Zusammenhang mit Hausbesuchen?

In einer ersten Antwort konnte die KBV dem Ministerium nur auf Bundesebene vorliegende Abrechnungsdaten zur Verfügung stellen (s. Tab.). Auffallend: Statistisch macht sie keinen Unterschied zwischen ärztlichen und nichtärztlichen Hausbesuchen. Zur Detailbeantwortung hat die KBV die 17 Länder-KVen nun um eine Stellungnahme gebeten.

Kommentar

Hintergrund der Anfrage des Bundesgesundheitsministeriums sind vermutlich die gehäuft in der KV Hessen vorgekommenen Hausbesuchsregresse (Der Hausarzt 11). Besonders medienwirksam war der immer noch schwelende Vorgang im nordhessischen Gilserberg: Dort muss eine Gemeinschaftspraxis eigenen Angaben zufolge Honorarkürzungen bei Hausbesuchen in Höhe von 58.000 Euro stemmen. Schon früh unterstützen Kommunalpolitiker daher die beiden Landärzte. Da diese bei der KV aber „abgeblitzt“ zu sein scheinen, haben sie nun offenbar die Bundestagsfraktion um Hilfe gebeten. Hier muss man den politischen Vertretern nicht nur für den Einsatz Achtung zollen, sondern auch die Sachkunde, die hinter den Fragen steckt.

Hausärzte, besonders in ländlichen Regionen, werden in Hessen schon lange im Hinblick auf Hausbesuche, aber auch die in hausärztlichen Praxen typische zuwendungsintensive Medizin völlig falsch behandelt. Prüfmaßnahmen bei Hausbesuchen oder Gesprächsleistungen nach den Nrn. 03230 oder 35100/35110 EBM erfolgen zunächst ausschließlich auf der Grundlage hessenweiter Durchschnittszahlen. Unterschiede zwischen Stadt- und Landpraxen werden dabei nicht gemacht.

Sogenannte Praxisbesonderheiten – laut KV Hessen zählt dazu etwa die Betreuung von Heimpatienten oder die Arbeit als diabetologische Schwerpunktpraxis – muss man entsprechend dokumentieren. „Es ist keine Praxisbesonderheit, wenn die Kollegen in der näheren Umgebung keine Hausbesuche mehr fahren“, stellt KV-Sprecher Karl Roth auf Anfrage klar.

Die hessische Prüfungsstelle scheint bei ihren Prüfungen bevorzugt Praxen auszuwählen, deren Überschreitung im sogenannten Bereich des „offensichtlichen Missverhältnisses“ liegt und legt dann eine pauschale Kürzung fest. Die betroffenen Praxen können dagegen aufgrund der bestehenden Rechtsprechung wenig unternehmen.

Die wichtigsten Fragen des Ministeriums müssen die Regional-KVen noch beantworten (Anm.: Daten lagen bis Redaktionsschluss noch nicht vor). Das dauert und man kann gespannt sein, wie sich die Daten aus Hessen darstellen. Allein schon die Übersichtszahlen der KBV (s. Tab.) geben Hinweise auf die statistische Schieflage, die solchen Prüfungen zugrunde liegen.

So erfolgen in Hessen je Arzt in etwa so viele Hausbesuche wie im Stadtstaat Hamburg und im Flächenland Mecklenburg-Vorpommern. Im Saarland hingegen ist die Zahl an Hausbesuchen pro Arzt fast doppelt so hoch. Hier drängt sich der Verdacht auf, dass im Prüfwesen keine einheitlichen Kriterien verglichen werden. Dafür spricht auch, dass die KBV-Statistik in der vorliegenden Form nicht als „sauber“ zu bewerten ist, da Hausbesuche durch nichtärztliches Personal in der Praxis einbezogen werden.

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