Forum PolitikPsychotherapeutenhonorar darf hausärztliche Leistungen kürzen

Nach Auffassung des Sozialgerichts (SG) Marburg ist die seit 2011 veränderte Honorartrennung in einen hausärztlichen und einen fachärztlichen Anteil rechtens. Der klagende Vertragsarzt führte an, die KV habe den Trennungsfaktor nach Vorgabe des Bundesausschusses fehlerhaft berechnet. Dabei sei besonders der Vorwegabzug für psychotherapeutische Leistungen rechtswidrig.

Diese Ansicht teilt das SG nicht. Vielmehr decke der Gestaltungsspielraum des Bewertungsausschusses die Bestimmungen, um den Trennungsfaktor zu ermitteln. Hierbei sei zu berücksichtigen, dass der Bewertungsausschuss mit dem Vorwegabzug lediglich die der Trennung unterliegende morbiditätsbedingte Gesamtvergütung definiere und nicht bestimmte Leistungen zuordne. Solange der nach den Regeln des Bewertungsausschusses ermittelte Trennungsfaktor zu keinen erheblichen Honorareinbußen führe, sei diese Vorgehensweise rechtlich nicht zu beanstanden.

Kommentar

Dieses Urteil ist nicht nur skandalös, es könnte auch erhebliche Auswirkungen auf einen anderen Bereich haben, der das hausärztliche Honorar sehr stark "anzapft".

Auch Laborleistungen werden bekanntlich vorab und vor der Trennung der Gesamtvergütung bezahlt. Obgleich der größte Teil dieses Honorarvolumens an Fachärzte fließt, werden die Hausärzte mit ihrem Honoraranteil etwa zur Hälfte beteiligt. In mehreren Kassenärztlichen Vereinigungen laufen deshalb bereits Widerspruchsverfahren.

Das Urteil des SG Marburg ist noch nicht rechtskräftig (Stand 20.6.2016) und eine Sprungrevision zum Bundessozialgericht (BSG) wurde zugelassen. Es besteht somit Hoffnung, dass dieses Urteil durch das BSG nicht bestätigt wird (AZ: S 11 KA 462/13 vom 20.4.2016).

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.