Laut Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) wird zum 1. Juli 2017 ein Formular zur Empfehlung von Präventionsleistungen eingeführt. Anhand dieses neuen Musters 36 können niedergelassene Ärzte ihren Patienten Präventionsleistungen empfehlen, die diese bei ihrer Krankenkasse einreichen können. Ziel der neuen Maßnahme ist, verhaltensbezogene Risikofaktoren für bestimmte Erkrankungen zu senken. Die ärztlichen Empfehlungen sind in den Bereichen Bewegungsgewohnheiten, Ernährung, Stressmanagement und Suchtmittelkonsum sowie in einem Freitextfeld „Sonstiges“ möglich.
Kommentar
Die Einführung des neuen Formulars geht auf einen Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vom 21. Juli 2016 zurück, mit dem ein gesetzlicher Auftrag aus dem Präventionsgesetz umgesetzt wird. Die Formulare können über die üblichen Bezugswege bei der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung (KV) bestellt werden.
Ab 1. Juli 2017 müssen sie mit den Quartalsupdates auch in den Praxisverwaltungssystemen hinterlegt sein. Inwieweit Krankenkassen solchen Empfehlungen folgen werden, bleibt abzuwarten.