Nach einem aktuellen Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) ist die Verordnung einer medizinischen Fußpflege künftig auch bei Patienten möglich, die nicht an einem diabetischen Fußsyndrom leiden. Die Heilmittel-Richtlinie wurde entsprechend angepasst und zwei neue Diagnosegruppen in den Heilmittelkatalog aufgenommen worden: Die sensible oder sensomotorische Neuropathie sowie das neuropathische Schädigungsbild als Folge eines Querschnittsyndroms (Tab. 1).
Abrechnungs-TippsPodologie bald nicht mehr nur für Diabetiker zu verordnen
Der Gemeinsame Bundesausschuss hat die Heilmittel-Richtlinie zur medizinischen Fußpflege erweitert.
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