Hiermit loggen Sie sich bei DocCheck-Login aus.
Abbrechen

VideosprechstundeWas tun bei unbekannten Anrufern

Der neue Bundesmantelvertrag hat die Patienten-Identifizierung bei der Videosprechstunde vorläufig geregelt.

In der neu gefassten Anlage 4b zum Bundesmantelvertrag (BMV-Ärzte) wurde übergangsmäßig das Verfahren geregelt, wie ein in der Praxis bisher unbekannter Patient in einer Videosprechstunde authentifiziert werden kann.

Da in einem solchen Fall die erforderlichen Stammdaten nicht über die elektronische Gesundheitskarte (eGK) automatisiert erfasst werden können, müssen vor Beginn der eigentlichen Videosprechstunde zwischen Arzt und Patient die Stammdaten mit der Versichertennummer des Versicherten anhand der per Videotelefonie vorgelegten eGK erfasst werden. Der Versicherte muss hierzu seine eGK in die Kamera halten und mündlich das aktuelle Bestehen des Versicherungsschutzes bestätigen. Diese Leistung der Praxis kann nach Nr. 01444 EBM (1,08 Euro) berechnet werden (“Der Hausarzt” 18/2019).

WICHTIG: Diese Form der Authentifizierung ist nur notwendig, wenn der Patient im laufenden Quartal oder im Vorquartal noch nicht in der Praxis war. In diesem Fall dürfen nämlich die im Praxisverwaltungssystem gespeicherten Daten genutzt werden. Es handelt sich um eine Übergangslösung, die so lange gilt, bis eine verlässliche und aufwandsärmere Übertragung der notwendigen Daten vereinbart wurde.

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.