Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Diagnoseliste zum langfristigen Heilmittelbedarf um die Ernährungstherapie bei seltenen angeborenen Stoffwechselerkrankungen und Mukoviszidose erweitert (siehe Tabelle). Damit gelten voraussichtlich ab dem 1. Januar 2018 auch Heilmittelverordnungen bei Indikationen für Ernährungstherapie als langfristiger Heilmittelbedarf im Sinne der Heilmittel-Richtlinie.
Darüber hinaus hat der G-BA die Diagnoseliste zum langfristigen Heilmittelbedarf sowie die Heilmittel-Richtlinie und den Heilmittelkatalog korrigiert. Unter den ICD-10-Kodes für systemische Sklerosen/Sklerodermie (M34.0/M34.2) wurde die Diagnosegruppe SB1 „Wirbelsäulenerkrankungen“ gestrichen und durch SB7 „Erkrankungen mit Gefäß-, Muskel- und Bindegewebsbeteiligung, insbesondere systemische Erkrankungen“ ersetzt. Unter der Erkrankung Torticollis spasticus (G24.3) ist die Diagnosegruppe WS2 „Wirbelsäulenerkrankungen“ gestrichen und durch die Diagnosegruppen ZN1 und ZN2 „ZNS-Erkrankungen einschließlich des Rückenmarks“ ersetzt worden.
Kommentar
In der Regel ist bei seltenen angeborenen Stoffwechselerkrankungen und Mukoviszidose eine lebenslange phasen- und situationsgerechte Behandlung mittels Ernährungstherapie unerlässlich. Der G-BA hatte deshalb bereits am 16. März 2017 beschlossen, die Ernährungstherapie als neues Heilmittel für solche Erkrankungen einzuführen. Damit soll die Versorgung der Patienten mit angeborenen Stoffwechselerkrankungen und Mukoviszidose verbessert und eine wohnortnahe Ernährungstherapie sichergestellt werden.
Mit der nun beschlossenen Erweiterung der Diagnoseliste des langfristigen Heilmittelbedarfs trägt der G-BA der Langfristigkeit und Schwere der funktionellen/strukturellen Schädigungen des Verdauungs- und Stoffwechselsystems bei seltenen angeborenen Stoffwechselerkrankungen und der zystischen Fibrose (Mukoviszidose) Rechnung.