DarmkrebsMotivation zur Vorsorge jetzt ab 50

Die Nr. 01740 EBM dürfen Hausärzte künftig bei Versicherten ab dem vollendeten 50. Lebensjahr einmalig durchführen und berechnen. Denn der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 19. Juli 2018 die Richtlinie für organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme (oKFE-RL) mit einem “Besonderen Teil II. für das Darmkrebsscreening” beschlossen.

Diese ist am 19. Oktober 2018 in Kraft getreten. Die neuen Regelungen gemäß Paragraf 1 bis 14 des Besonderen Teils – Programm zur Früherkennung von Darmkrebs – gelten erst ab 19. April 2019. Der G-BA überführt so Teile des Darmkrebsscreenings von der Krebsfrüherkennungsrichtlinie (KFE-RL) in die oKFE-RL.

Wichtig: Wie bei der Mammographie gibt es nun auch beim Darmkrebsscreening ein Einladungsverfahren. Die bisherige zweite Beratung ab 55 Jahren entfällt. Aufgrund des erhöhten Beratungsaufwandes steigt die 01740 EBM um 12 Punkte auf 115 Punkte (12,45 Euro).

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.