Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und GKV-Spitzenverband haben sich darauf verständigt, die Finanzierungsvereinbarung für die Telematikinfrastruktur (TI-Finanzierungsvereinbarung) rückwirkend zum 1. April 2019 zu ändern. Vereinbart wurde eine Sonderabschlagszahlung für 2019. Rückzahlungen mit der Endabrechnung 2017/2018 wegen der geringen Anforderung von Geldern aus den Praxen konnten damit verhindert werden.
Hintergrund: Durch die TI-Finanzierungsvereinbarung haben die Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) Abschlagszahlungen für die Erstausstattung und die damit verbundenen laufenden Betriebskosten im Roll-out-Zeitraum 1. Juli 2017 bis 31. Dezember 2018 erhalten. Die Abschlagszahlungen und die tatsächlich an die Ärzte und Praxen geleisteten Zahlungen wurden bei der Spitzabrechnung miteinander verrechnet. Im Ergebnis übersteigen die Abschlagszahlungen der Kassen die tatsächlichen Zahlungen an Ärzte und Praxen erheblich. Gemäß der TI-Finanzierungsvereinbarung hätten die KVen diese nicht ausgeschöpften Abschlagsbeträge bis zum 30. April 2019 an den GKV-Spitzenverband zurückzahlen müssen.
Vor diesem Hintergrund wurde nun rückwirkend zum 1. April 2019 die 6. Änderungsvereinbarung der TI-Finanzierungsvereinbarung mit dem GKV-Spitzenverband geschlossen. Die Sonderabschlagszahlung für das Jahr 2019 ist in einem neuen Paragraf 9a der TI-Finanzierungsvereinbarung abgebildet: Demnach muss der GKV-Spitzenverband eine zusätzliche Abschlagszahlung im Jahr 2019 in der Höhe der bisher nicht ausgeschöpften Abschlagsbeträge entrichten.
Im Gegenzug entfallen die für das zweite bis vierte Quartal 2019 geplanten Abschlagszahlungen des GKV-Spitzenverbandes an die KBV. Denn die bereits erhaltenen Abschlagszahlungen für die Jahre 2017/2018, welche die KVen nun behalten, reichen, um die voraussichtlich im Jahr 2019 anfallenden Kosten zur TI-Finanzierung zu decken. So können die nicht an die Vertragsärzte gezahlten Gelder bei den KVen bleiben und weiter genutzt werden.
Fazit: Hier muss man die KBV für ihr gutes Verhandlungsgeschick loben. Verwunderlich ist, dass die ansonsten cleveren Kassen sich auf so eine Regelung eingelassen haben, denn immerhin können die KVen wegen der weiter zögerlichen Anforderung der Gelder aus den Praxen damit auf dem Kapitalmarkt sogar “Geld verdienen”.