Hiermit loggen Sie sich bei DocCheck-Login aus.
Abbrechen

Forum PolitikKassen mauern weiter beim Abschluss von Selektivverträgen

Das Institut des Bewertungsausschusses veröffentlicht regelmäßig einen Bericht zum Stand des Abschlusses von Selektivverträgen. In einem aktuellen Bericht wird über die Abschlüsse von Selektivverträgen gemäß Paragraf 73b und 73c SGB V in den Quartalen 1/2013 bis 1/2015 berichtet. Zum Datum der Abfrage für das erste Quartal 2015 liegen der beim Institut eingerichteten Transparenzstelle 215 Vertragsmeldungen vor. Dabei handelt es sich um 125 73b-Verträge (Hausarztzentrierte Versorgung) und 90 73c-Verträge. Mehr als die Hälfte der Verträge sind für die Regionen der Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) Baden-Württemberg, Bayerns, Bremen, Hessen sowie Schleswig-Holstein abgeschlossen worden.

Kommentar:

Die Streubreite hinsichtlich des Versorgungsgrades ist dabei allerdings sehr groß. Während in Baden-Württemberg 21 Prozent und in Bayern zehn Prozent der Versicherten über Selektivverträge versorgt werden, sind es in Hessen nur acht und in Schleswig-Holstein nur sieben Prozent. 38 Prozent der Verträge wurden unter KV-Beteiligung, 62 Prozent ohne KV-Beteiligung abgeschlossen. 68 Prozent der Verträge sind sogenannte Vollversorgungsverträge, das heißt sie ersetzen die komplette vertragsärztliche Regelversorgung. Besonders ärgerlich ist, dass sich bisher mehr als die Hälfte der Kassen, die solche Verträge abschließen könnten, vor einem solchen Abschluss drückt.

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.