Das Institut des Bewertungsausschusses veröffentlicht regelmäßig einen Bericht zum Stand des Abschlusses von Selektivverträgen. In einem aktuellen Bericht wird über die Abschlüsse von Selektivverträgen gemäß Paragraf 73b und 73c SGB V in den Quartalen 1/2013 bis 1/2015 berichtet. Zum Datum der Abfrage für das erste Quartal 2015 liegen der beim Institut eingerichteten Transparenzstelle 215 Vertragsmeldungen vor. Dabei handelt es sich um 125 73b-Verträge (Hausarztzentrierte Versorgung) und 90 73c-Verträge. Mehr als die Hälfte der Verträge sind für die Regionen der Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) Baden-Württemberg, Bayerns, Bremen, Hessen sowie Schleswig-Holstein abgeschlossen worden.
Kommentar:
Die Streubreite hinsichtlich des Versorgungsgrades ist dabei allerdings sehr groß. Während in Baden-Württemberg 21 Prozent und in Bayern zehn Prozent der Versicherten über Selektivverträge versorgt werden, sind es in Hessen nur acht und in Schleswig-Holstein nur sieben Prozent. 38 Prozent der Verträge wurden unter KV-Beteiligung, 62 Prozent ohne KV-Beteiligung abgeschlossen. 68 Prozent der Verträge sind sogenannte Vollversorgungsverträge, das heißt sie ersetzen die komplette vertragsärztliche Regelversorgung. Besonders ärgerlich ist, dass sich bisher mehr als die Hälfte der Kassen, die solche Verträge abschließen könnten, vor einem solchen Abschluss drückt.