Hiermit loggen Sie sich bei DocCheck-Login aus.
Abbrechen

Orientierungswert 2019Honorar steigt weniger als Inflation

Geldregen: Nur nicht beim ärztlichen Honorar

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die Krankenkassen haben sich darauf geeinigt, dass der Orientierungspunktwert (OPW) ab dem 1. Januar 2019 für alle ärztlichen und psychotherapeutischen Leistungen auf 10,8226 Cent steigt. Dies entspricht bundesweit einer Erhöhung der Gesamtvergütungen (MGV) um etwa 550 Millionen Euro oder 1,58 Prozent. 2018 gab es einen Anstieg des OPW um 1,18 Prozent. Auch dieser Abschluss liegt – wie bereits im Vorjahr – deutlich unter der zu erwartenden Inflationsrate 2019.

Damit ist klar, dass die Punktzahlen der EBM-Ziffern nun multipliziert mit dem OPW von 10,8226 Cent vergütet werden. In den regionalen Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) kommt zusätzlich im Bundesdurchschnitt die Differenz aus der Demografierate von -0,04 Prozent (-0,02 Prozent 2018) und einer diagnosebezogenen Rate von 0,60 Prozent (0,67 Prozent 2018 und 1,17 Prozent 2017) hinzu. Das so zur Verfügung gestellte zusätzliche Finanzvolumen von rund 80 Millionen Euro liegt damit deutlich unter dem Ergebnis von 160 Millionen Euro im Jahr 2018 und 170 Millionen Euro in 2017.

Nach einem Schlüssel ist dieses Volumen nun Basis für die Honorarverhandlungen 2019 in den einzelnen KVen, wobei dafür dieses Mal kaum ein Spielraum besteht. Das Bundesversicherungsamt hat die Kassen nämlich aufgefordert, sich bei den regionalen Honorarverhandlungen mit den KVen exakt an die gesetzlichen Vorgaben zu halten. Abweichungen und Verzögerungen werde man nicht mehr akzeptieren.

Die regionalen Veränderungsraten hat das Institut des Bewertungsausschusses (InBa) errechnet. Sie basieren auf den Behandlungsdiagnosen nach ICD-10. Der Demografierate liegen als Kriterien Alter und Geschlecht der Versicherten in den regionalen KVen zugrunde. Zusätzliches Honorar fließt 2019 für einen nicht vorhersehbaren Anstieg des morbiditätsbedingten Behandlungsbedarfs (NVA) aufgrund eines überproportionalen Anstiegs von Akuterkrankungen (NVA) im Jahr 2016. Die entsprechenden Berechnungen muss das InBa noch durchführen. 2018 kam hier eine Summe von 8,5 Millionen Euro zusammen.

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.