Orientierungswert 2019Honorar steigt weniger als Inflation

Geldregen: Nur nicht beim ärztlichen Honorar

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die Krankenkassen haben sich darauf geeinigt, dass der Orientierungspunktwert (OPW) ab dem 1. Januar 2019 für alle ärztlichen und psychotherapeutischen Leistungen auf 10,8226 Cent steigt. Dies entspricht bundesweit einer Erhöhung der Gesamtvergütungen (MGV) um etwa 550 Millionen Euro oder 1,58 Prozent. 2018 gab es einen Anstieg des OPW um 1,18 Prozent. Auch dieser Abschluss liegt – wie bereits im Vorjahr – deutlich unter der zu erwartenden Inflationsrate 2019.

Damit ist klar, dass die Punktzahlen der EBM-Ziffern nun multipliziert mit dem OPW von 10,8226 Cent vergütet werden. In den regionalen Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) kommt zusätzlich im Bundesdurchschnitt die Differenz aus der Demografierate von -0,04 Prozent (-0,02 Prozent 2018) und einer diagnosebezogenen Rate von 0,60 Prozent (0,67 Prozent 2018 und 1,17 Prozent 2017) hinzu. Das so zur Verfügung gestellte zusätzliche Finanzvolumen von rund 80 Millionen Euro liegt damit deutlich unter dem Ergebnis von 160 Millionen Euro im Jahr 2018 und 170 Millionen Euro in 2017.

Nach einem Schlüssel ist dieses Volumen nun Basis für die Honorarverhandlungen 2019 in den einzelnen KVen, wobei dafür dieses Mal kaum ein Spielraum besteht. Das Bundesversicherungsamt hat die Kassen nämlich aufgefordert, sich bei den regionalen Honorarverhandlungen mit den KVen exakt an die gesetzlichen Vorgaben zu halten. Abweichungen und Verzögerungen werde man nicht mehr akzeptieren.

Die regionalen Veränderungsraten hat das Institut des Bewertungsausschusses (InBa) errechnet. Sie basieren auf den Behandlungsdiagnosen nach ICD-10. Der Demografierate liegen als Kriterien Alter und Geschlecht der Versicherten in den regionalen KVen zugrunde. Zusätzliches Honorar fließt 2019 für einen nicht vorhersehbaren Anstieg des morbiditätsbedingten Behandlungsbedarfs (NVA) aufgrund eines überproportionalen Anstiegs von Akuterkrankungen (NVA) im Jahr 2016. Die entsprechenden Berechnungen muss das InBa noch durchführen. 2018 kam hier eine Summe von 8,5 Millionen Euro zusammen.

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