Nach Informationen des Bundesverbandes der Lohnsteuerhilfevereine (BDL) können die Anschaffungskosten eines Smartphones anteilig beim Finanzamt als Werbungskosten geltend gemacht werden, wenn auch eine berufliche Nutzung nachgewiesen wird. Nach ständiger Rechtsprechung ist dabei von einer hälftigen beruflichen Nutzung auszugehen. Wenn das Gerät nicht mehr als 487,90 Euro gekostet hat, können die Aufwendungen dafür in Höhe des beruflichen Nutzungsumfangs im Jahr der Anschaffung geltend gemacht werden.
Ansonsten sind die Kosten über mehrere Jahre zu verteilen. Entsprechend der AfA-Tabellen der Finanzämter können Steuerpflichtige von einer Nutzungsdauer von fünf Jahren ausgehen. Neben den Anschaffungskosten können auch laufende Kosten für das beruflich genutzte Smartphone anteilig beim Finanzamt angegeben werden. Ohne Einzelnachweis sind dies bis zu 20 Prozent des Rechnungsbetrags, jedoch höchstens 20 Euro, monatlich als Werbungskosten.
Kommentar
Will man einen höheren beruflichen Anteil – also mehr als 50 Prozent – geltend machen, gilt ein ähnliches Prinzip wie beim Fahrzeug. Über einen Zeitraum von mindestens drei Monaten sollte man dann genau aufzeichnen, in welchem Umfang das Smartphone privat und beruflich genutzt wurde. Hilfreich dabei kann ein Einzelverbindungsnachweis sein, den die meisten Anbieter auf Anforderung liefern sowie eine detaillierte Angabe zur Gesprächslänge und dem Zweck des Telefonats.