Das hausärztlich-geriatrische Basisassessment können (nur) Hausärzte nach Nr. 03360 EBM (13 Euro) einmal im Behandlungsfall (Quartal) und zweimal im Krankheitsfall (Zeitraum vier Quartale) berechnen. Dies setzt voraus, dass der Patient das 70. Lebensjahr vollendet und einen Pflegegrad hat.
Kommentar
Liegt kein Pflegegrad vor, ist die Berechnung auch möglich, wenn neben dem Alter eines der folgenden Kriterien erfüllt ist: multifaktoriell bedingte Mobilitätsstörung einschl. Fallneigung und Altersschwindel, komplexe Beeinträchtigung kognitiver, emotionaler oder verhaltensbezogener Art, Frailty-Syndrom, Dysphagie, Inkontinenz(en) oder therapierefraktäres Schmerzsyndrom. Bei Patienten, die noch nicht 70 sind, kann man die 03360 abrechnen, wenn eine Demenz besteht. Dies ist aber nur erlaubt, wenn die genannten Formen einer Demenz (s. Kasten) vorliegen. Es kommt auf den korrekten ICD-10 Code an.