Der Urinstatus umfasst i.d.R. eine Teststreifenuntersuchung und die Untersuchung des Sedimentes. Zur Abrechnung dient Nr. 32030 EBM. Sie ist nur einmal abrechenbar, auch wenn verschiedene Parameter mit unterschiedlichen Teststreifen untersucht werden. Die Teststreifenuntersuchung wird aktuell bei bundesweit einheitlicher Quotierung von Laborleistungen zu 91,58 Prozent nur mit 0,46 Euro vergütet.
Dies beinhaltet auch eine apparative Auswertung des Streifens. Gemäß der Präambel zum Abschnitt 32.2.1 können einzelne Parameter nicht allein abgerechnet werden: „Der Nachweis von Eiweiß und/oder Glukose im Harn (ggf. einschl. Kontrolle auf Ascorbinsäure) sowie die Bestimmung des spezifischen Gewichts und/oder des pH-Wertes im Harn ist nicht berechnungsfähig“. Die Testmaterialien für Untersuchungen nach Nr. 32030 stellen Praxiskosten dar, lediglich die Materialien für die Leistungen Eiweiß, Glucose, pH sind über den sog. Sprechstundenbedarf zu beziehen.
Kommentar:
Die Analyse des Urinsediments kann nach 32031 EBM berechnet werden und bringt nach Quotierung 0,23 Euro. Die Nrn. 32030 und 32031 sind nicht neben der präoperativen Diagnostik (31010 bis 31013) berechnungsfähig, die 32030 nicht neben der Gesundheitsuntersuchung (01732). Hier kann aber die 32880 berechnet werden (zusammen mit GOP 01732 – Nutzung eines Teststreifens; 50 Cent unbudgetiert).