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Paragraf 219aBerufung von Hausärztin abgewiesen

Paragraf 219a hat in den vergangenen Monaten immer wieder für Aufregung gesorgt. Im Zentrum: Informationsfreiheit von Schwangeren und Rechtssicherheit für Ärzte. Nun hat das Landgericht Gießen die Strafe für eine Allgemeinmedizinerin bestätigt - und eine neue Diskussion entfacht.

Urteil gefallen: Das Landgericht Gießen hat die Berufung einer Ärztin abgewiesen.

Gießen.  Das umstrittene Urteil im Streit um den Abtreibungsparagrafen 219a ist bestätigt worden. Das Landgericht Gießen wies die Berufung der Gießener Ärztin Kristina Hänel ab, teilte das Gericht am Freitag (12. Oktober) mit. Die Allgemeinmedizinerin hatte Rechtsmittel gegen ein Urteil des Amtsgerichts eingelegt, das sie vor knapp einem Jahr zu 6000 Euro Strafe verurteilt hatte. In dem Urteil hatte es geheißen, Hänel werbe auf ihrer Homepage für Schwangerschaftsabbrüche, was gegen den Paragrafen 219a des Strafgesetzbuchs verstoße. Das Gesetz verbietet das öffentliche Anbieten, Ankündigen oder Anpreisen von Schwangerschaftsabbrüchen.

Hänels Anwalt hatte in seinem Plädoyer vor dem Landgericht den Paragrafen 219a in seiner jetzigen Form als verfassungswidrig bezeichnet, da er die Berufsfreiheit von Ärzten und das Informationsrecht der schwangeren Frauen verletze. Der Anwalt hatte für den Fall einer Verurteilung bereits angekündigt, die nächste Instanz anrufen zu wollen.

Der Vorsitzende Richter Johannes Nink sprach in seiner Urteilsbegründung von einer zwiespältigen Gesetzeslage. Zwar habe auch er Zweifel, ob Paragraf 219a verfassungsgemäß sei, doch seien diese nicht stark genug, um den Fall dem Bundesverfassungsgericht vorzulegen. Der Gesetzgeber sei gefragt, für eine Neuregelung zu sorgen.

80 Prozent der Eingriffe ambulant vorgenommen

Hänel selbst forderte im Anschluss an das Urteil vor Journalisten eine Gesetzesänderung. Zu allem ließen sich in der heutigen Zeit Informationen finden – nur keine sachlichen Informationen zum Thema Schwangerschaftsabbruch. „Ich stehe hier für die vielen, vielen Tausend Frauen, die betroffen sind“, sagte Hänel. Zudem müsse die Kriminalisierung der Ärzte aufhören.

Das Statistische Bundesamt hat im vergangenen Jahr 101.209 Schwangerschaftsabbrüche registriert. Knapp 80 Prozent wurden in einer Gynäkologischen Praxis oder einem OP-Zentrum vorgenommen. Vor 20 Jahren lag der Anteil der Eingriffe in Krankenhäusern noch bei etwa 35 Prozent.

Mehr Rechtssicherheit für Ärzte

Der Deutsche Ärztetag hatte sich im Mai gegen eine Abschaffung des umstrittenen Paragrafen 219a ausgesprochen. Statt das darin festgehaltene Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche abzuschaffen, sollen neutrale Information, individuelle Beratung und Hilfeleistung für Frauen in Konfliktsituationen gestärkt werden. Insgesamt, waren sich Ärztevertreter in der Debatte der vergangenen Monate einig, benötige es mehr Rechtssicherheit für Ärzte.

Auch Bundesfrauenministerin Franziska Giffey (SPD) plädierte im Zuge des Urteils für eine Reform des Gesetzes. “Wir müssen die gute Arbeit von Ärztinnen und Ärzten entkriminalisieren und ihnen Rechtssicherheit geben”, teilte die SPD-Politikerin am Freitag mit. “Darum brauchen wir eine Reform des Paragrafen 219a.” Giffey betonte, es gehe um Information, nicht um Werbung. “Wenn Frauen in so einer schwierigen Situation sind – und das ist eine extreme Ausnahmesituation – dann brauchen sie Beratung, Information und Unterstützung”, sagte Giffey. “Das darf man ihnen nicht verwehren.”

Union und SPD streiten seit Längerem über den Paragrafen 219a im Strafgesetzbuch. Gegner der Regelung argumentieren, dass auch sachliche Informationen für ungewollt schwangere Frauen durch den Paragrafen verhindert würden. Die SPD will diesen daher reformieren oder abschaffen. In der Union gibt es dagegen aber große Vorbehalte.

Quelle: dpa

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