Der Schritt in die Selbstständigkeit kostet viel Geld. Wie Sie Geld ausgeben und wie viel, hängt natürlich sehr von Ihrer Praxisstruktur ab. Sie legen darin die Investitionen fest, die Sie anfänglich tätigen werden, aber auch die laufenden Kosten für den täglichen Praxisbetrieb. Und da früher oder später alles bezahlt werden muss, wird es Ihre Praxis ohne den notwendigen Umsatz nicht lange geben. Wer als Arzt in der eigenen Praxis arbeitet, benötigt daher nicht nur medizinische Kompetenz, sondern muss sich auch ständig mit betriebswirtschaftlichen Fragen auseinandersetzen.
Womit verdienen Sie Ihr Geld?
Die gesamte Honorarsumme, die eine Praxis erwirtschaftet, spiegelt sich im Umsatz wider. Der Umsatz ist demnach nicht das Einkommen des Arztes. Vom Gesamtumsatz werden die Praxiskosten – für Personal, Miete und Strom, Versicherungen, medizinische Geräte usw. – abgezogen und am Jahresende wird durch die Einnahmen-Überschuss- Rechnung der Gewinn ermittelt. Wichtig in diesem Zusammenhang ist der Breakeven- Point. An diesem Punkt übersteigen die Erlöse einer Praxis die Kosten – von diesem Punkt an beginnt also die Gewinnzone. Entscheidend für Ihr Praxisergebnis und die Zukunftsplanung ist der zu erwartende Gewinn.
Die Absetzung für Abnutzung (AfA)
Gleichgültig, ob Sie Ihre Praxis neu einrichten oder nur die Computeranlage aktualisieren müssen: Der Start in die Selbstständigkeit ist oft mit erheblichen Investitionen verbunden, und auch während Ihrer Praxistätigkeit müssen Sie immer wieder größere Beträge in medizinisches Gerät, die Technik oder in das Mobiliar investieren. Das berichtet auch Dr. Christian Fleischhauer (S. 72). Leider erlaubt Ihnen das Finanzamt nicht, die Ausgaben für diese Wirtschaftsgüter im Jahr der Investition als Betriebsausgaben in voller Höhe von der Steuer abzuziehen. Da Sie die medizinischen Geräte und die neuen Computer ebenso wie das Praxismobiliar einige Jahre nutzen werden, setzt das Finanzamt fest, dass Sie diese Geräte und Nutzungsgüter in einem bestimmten Zeitraum nach und nach abschreiben. Bei kleineren Beträgen zeigt sich das Finanzamt großzügig. Bei den sogenannten geringwertigen Wirtschaftsgütern ist eine sofortige Abschreibung von der Steuer im Jahr des Kaufes abziehbar. Der neue Drucker, das Stethoskop oder eine neue Blutdruckmanschette mindern als geringwertige Wirtschaftsgüter demnach direkt nach der Bezahlung der Rechnung in Höhe der Anschaffungskosten die Steuerlast. Alle darüber liegenden Anschaffungen werden durch die Absetzung für Abnutzung (AfA) abgeschrieben. Das ist die angenommene Dauer, mit der sich ein Wirtschaftsgut abnutzt und in der es seinen Wert verliert.
Ihr monatlicher Zahlencheck: die BWA
Sie müssen nicht nur Ihren beruflichen Alltag als Arzt meistern, sondern auch jederzeit den genauen Überblick über die Zahlen der Praxis, über Fakten und Daten haben. Die Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) ist hierbei sehr geradlinig. Sie gibt Ihnen anhand der aktuellen Buchhaltung einen genauen Überblick über die Kosten der Praxis, die Umsätze und die Gewinnentwicklung. Mit ein wenig Verständnis lassen sich die Zahlen gewinnbringend für den unternehmerischen Alltag interpretieren. Daher ist die BWA ein sehr wichtiges Instrument, das Sie unbedingt beachten und monatlich analysieren sollten. Sie zeigt Ihnen sofort, ob Sie im letzten Monat einen Gewinn oder einen Verlust gemacht haben, und Sie können erkennen, wie hoch Ihre Aufwendungen im Vergleich zu Ihren Praxisumsätzen waren.
Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung
Ihren jährlichen Gewinn ermitteln Sie nicht wie Wirtschaftsunternehmen und Betriebe durch eine Bilanz, sondern durch eine einfache Einnahmen-Überschuss- Rechnung. Die EinnahmenÜberschuss- Rechnung nutzen die meisten Arztpraxen, um den Gewinn aus den Betriebseinnahmen (Umsätze der Praxis) und den Betriebsausgaben zu ermitteln. Der Gewinn oder Verlust bildet dann die Ausgangsgröße für Ihr zu versteuerndes Einkommen.
Wenn der Staat die Hand aufhält
Einmal im Jahr kommt die Stunde der Wahrheit – die Steuererklärung. Denn nun will das Finanzamt wissen, welche Einnahmen Sie im Kalenderjahr tatsächlich hatten und welche Ausgaben Sie angeben. Die Einkommenssteuer knüpft an Ihre Leistungsfähigkeit an, wobei natürlich Ihr Einkommen die Höhe der Einkommenssteuer bestimmt. Bei der Erstellung der Einkommensteuererklärung werden auch Aufwendungen für Krankenversicherung und Altersversorgung (berufsständisches Versorgungswerk), weitere Sonderausgaben (Spenden) und außergewöhnliche Belastungen (etwa Krankheitskosten) berücksichtigt. Das bedeutet, dass Ihr gesamtes Einkommen zusammengerechnet wird und dann berufsbezogene Ausgaben und Vorsorgeaufwendungen abgezogen werden. Anschließend erfolgt die Ermittlung Ihres ganz persönlichen Steuersatzes anhand der Progressionstabelle. Die Rechnung ist einfach: Je mehr Sie verdient haben, desto höher ist Ihre prozentuale Steuerlast. In der zu erstellenden Einkommenssteuererklärung sind sämtliche Einkünfte anzugeben, denn die Höhe der Steuer wird durch das Einkommen bestimmt, das sich aus den verschiedenen Einkunftsarten zusammensetzt. Sie sollten bei der Steuer nichts dem Zufall überlassen. Denn je korrekter und übersichtlicher Sie die Einnahmen und Ausgaben aufführen, desto einfacher und kooperativer fällt die Zusammenarbeit mit dem Finanzamt aus. Und wer sich rechtzeitig mit den wichtigsten Spielregeln vertraut macht, wird bald feststellen, dass das Finanzamt schnell seinen Schrecken verliert. Die wichtigste Voraussetzung dafür ist: Sie haben einen Überblick über Ihre Praxiszahlen.
In der nächsten Folge: Weggefährten: In Der Hausarzt 6/2017 geht es um den Hausarzt als Führungskraft und wie man Mitarbeiter motivieren kann. Alle Serienteile auf: www.derhausarzt.eu
Lesen Sie dazu auch das Interview mit Dr. Christian Fleischhauer auf Seite 71.