Bei der Impfstoffbestellung gibt es für Hausarztpraxen kurzfristig Änderungen. Für die nächste Woche (26. April bis 2. Mai) stellt der Bund niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten ausschließlich den Impfstoff Comirnaty® von Biontech/Pfizer zur Verfügung. Das hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) am späten Freitagabend (16. April) mitgeteilt.
Für Hausarztpraxen kann es sich lohnen, die aktuelle Bestellung, die bis Dienstag (20. April), 12 Uhr, eingegangen sein muss, zu überdenken (s. unten). Auch wenn die überaus kurzfristige Planänderung ein neues Ärgernis bedeutet. Erst am Freitag hatten die Delegierten des Deutschen Hausärzteverbands daran erinnert, wie wichtig eine zuverlässige und kontinuierliche Lieferung für die Impfungen in den Praxen sein.
Ein Trost: Mit zwei Millionen Dosen sollen die Ärzte deutlich mehr als bisher angekündigt erhalten. Das habe das Bundesgesundheitsministerium kurzfristig mitgeteilt, so die KBV. Ursprünglich sollten in der letzten Aprilwoche 1,5 Millionen Impfstoffdosen an die Praxen gehen, davon drei Viertel Biontech/Pfizer und ein Viertel Astrazeneca.
Das gilt es bei der Bestellung jetzt zu beachten
Zu beachten gilt, dass die Umstellung die Bestellung trifft, die bis zum morgigen Dienstag (20. April) um 12 Uhr erfolgen muss. Durch die höhere Liefermenge können Vertragsärzte jetzt vier bis acht Vials und damit 24 bis 48 Impfstoffdosen für nächste Woche ordern.
Hausärzte bestellen den Impfstoff wie üblich auf dem Arzneimittelrezept (Muster 16) impfstoffspezifisch bei ihrer Apothekerin oder ihrem Apotheker. Das heißt, Praxen geben neben der Anzahl der Dosen auch den Namen des Impfstoffes an, bei Biontech/Pfizer also „Comirnaty®“.
Erfolgte Bestellungen können geändert werden
In dem Fall, dass die Praxen schon ihre Impfstoff-Order bei der Apotheke aufgegeben haben, können diese ein neues Rezept einreichen, um aufgrund der höheren Lieferkapazitäten mehr Dosen zu erhalten. Dazu notieren sie auf dem neuen Formular „Austausch gegen das Rezept vom XX. April 2021“.
Aber: „Dies sollte in Rücksprache mit dem Apotheker erfolgen“, empfiehlt die KBV. Für Hausärztinnen und Hausärzte und ihre Teams, die mit dem Terminmanagement aktuell ohnehin alle Hände voll zu tun haben, kommt damit ein neuer Arbeitsschritt hinzu.
Kein neues Rezept = keine Änderung
Für Praxen, die ihre Bestellung nicht ändern, bleibt die Bestellmenge für Comirnaty® bestehen, die Bestellung von Astrazeneca entfällt ersatzlos.