RechtWettbewerbszentrale beanstandet Werbung einer Tiertherapeutin

Eine Tiertherapeutin warb mit der Aussage, eine "voll umfängliche Diagnostik" durchzuführen.

Eine Tiertherapeutin hat auf ihrer Website mit verschiedenen Werbeaussagen die Wettbewerbshüter auf den Plan gerufen. So warb sie mit der Aussage, eine “voll umfängliche Diagnostik” durchzuführen, um die Ursache für Bewegungseinschränkungen zu finden.

Dafür seien aber bildgebende Verfahren wie Röntgen, Ultraschall oder auch CT erforderlich, kritisierte das Ressort Gesundheit der Wettbewerbszentrale. Diese Verfahren dürften Nichttierärzte nicht anbieten.

Außerdem warb die Therapeutin mit der Aussage: “Mittlerweile leidet jeder zweite Hund unter Allergiesymptomen. Leider wissen viele Tierärzte dann nichts zu tun oder verabreichen Tabletten gegen den bestehenden Juckreiz. Tatsächlich ist heutzutage kaum noch jemand daran interessiert, die Ursachen für die Allergie zu suchen. Ich werde das für deinen Hund tun!”

Die pauschale Herabsetzung der Tierärzteschaft hat die Wettbewerbszentrale als irreführend beanstandet. Auch verstoße das Versprechen, das Tier könne langfristig von Allergien befreit werden, gegen Paragraf 3 des Heilmittelwerbegesetzes, teilt die Wettbewerbszentrale Ende Juli mit. Die Tiertherapeutin gab zu allen Punkten eine Unterlassungserklärung ab.

red

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