Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AU) stehen im Ruf, manchmal Gefälligkeitsatteste zu sein. Das Bundesarbeitsgericht hat jetzt entschieden, dass Arbeitgeber in ganz auffälligen Konstellationen die AU anzweifeln und dem Arbeitnehmer die Entgeltfortzahlung verweigern dürfen.
Der vor dem Bundesarbeitsgericht (BAG) verhandelte Fall zeigt, dass unter höchst verdächtigen Umständen der Beweiswert der AU für einen Krankheitszustand erschüttert werden kann. Gelingt es dem Mitarbeiter dann nicht, die Zweifel aus dem Weg zu räumen – etwa durch die Aussage des behandelnden Arztes – ist der Arbeitgeber nicht zur Weiterzahlung des Lohnes verpflichtet.
Für die Aussage muss der Arzt zuvor von der Schweigepflicht entbunden werden (Bundesarbeitsgericht, Az. 5 AZR 149/21). red