BundesverfassungsgerichtRegel zu ärztlichen Zwangsmaßnahmen teils verfassungswidrig
Spritzen setzen, Blut abnehmen, Medikamente verabreichen - gegen den Willen der Betroffenen. Das geht bisher ausschließlich im Krankenhaus. Das muss sich ändern, sagt das Bundesverfassungsgericht.