Oma Erna möchte "auf Kur". Dafür wurde seit 1. Juli 2022 der Reha-Antrag Muster 61 geändert. Manches wird dadurch leichter, anderes aufwändiger.
Zum Bürokratieabbau wurde zum 1. Juli 2022 das Muster 61 (Reha-Antrag der Krankenkasse) verändert. Sie ahnen es: Es wurde länger. Immerhin wurde auch der Preis ein wenig angehoben (01611 EBM, 36,20 Euro, in vielen KVen als QZV* abgerechnet). Was ist neu?
Zunächst das Gute: Wird eine geriatrische Reha verordnet, prüft die Kasse die medizinische Notwendigkeit nicht mehr, nur die leistungsrechtlichen Voraussetzungen. Hierzu müssen verschiedene Vorgaben beachtet werden (s.u.).
Auch Rehas für Menschen unter 70 Jahren oder über 70 Jahren ohne geriatrische Symptomatik dürfen (außer aus leistungsrechtlichen Gründen) die Sachbearbeiter nicht mehr ablehnen, ohne den Medizinischen Dienst (MD) einzuschalten.
Mehr Aufwand bedeutet eine weitere Neuerung: Sie müssen die Betroffenen um ihr Einverständnis bitten, dass Ihnen das MD-Gutachten zugesandt wird. Außerdem können diese zustimmen, dass die Entscheidung über den Antrag an Angehörige oder Dritte (Betreuer o.Ä.) übermittelt wird. Dazu unterschreiben die Betroffenen auf der letzten Seite (neu, Teil E). Vorsicht: Die Unterschrift gehört unten auf die Seite, oben neben den entsprechenden Kreuzen ist die ärztliche Signatur vorgesehen – das kann irritieren.
Mehr Aufwand macht jetzt die Dokumentation der drei Voraussetzungen:
1. Alter ab 70 Jahre
2. eine Reha-begründende Diagnose (funktionelle Einschränkung) sowie
3.neu: mindestens zwei geriatrie-typische Diagnosen wie Sarkopenie, Schwindel o.Ä. (siehe Tabelle 3 unten).