Herr Moody ist schon länger arbeitsunfähig. Nun möchte er Urlaub machen. Ist dies erlaubt? Und für welche Therapiemaßnahmen oder Umstände darf noch AU attestiert werden? Das beantworten die "Rauchenden Köpfe" in Teil 3 der AU-Serie.
Herr Moody ist schon länger wegen einer psychischen Erkrankung arbeitsunfähig, nach der Reha wurde eine Wiedereingliederung geplant (siehe Teil 1 der AU-Serie) und Sie haben Anfragen seiner Kasse bearbeitet (siehe Teil 2 der AU-Serie).
Heute erscheint er geplant, um eine erneute Krankschreibung (AU) zu erhalten. Denn er bezieht Krankengeld, wofür die lückenlose Bescheinigung essenziell ist. Da das Geld bei Familie Moody knapp ist, bittet er Sie, die AU jeweils bereits nach zwei Wochen zu bekommen, da das Krankengeld rückwirkend bis zum Datum der Ausstellung gezahlt wird.