Die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) hat einen Leitfaden zur Meldung von Nebenwirkungen herausgegeben. Grundsätzlich könne jede Nebenwirkung gemeldet werden, ein Kausalzusammenhang sei dafür nicht nötig. Diese Daten braucht es für die Meldung:
- Patientenangaben (Geburtsdatum, Geschlecht, Initialen)
- beobachtete Reaktion / Nebenwirkung
- verdächtiges Arzneimittel (Präparatename, Chargenbezeichnung bei biologischen Arzneien oder Qualitätsproblem)
- Kontaktdaten des Meldenden
Neben den Pflichtangaben helfen folgende Angaben:
- Therapiedaten (Anwendungsdauer, Indikation, Dosierung)
- Auftreten, Verlauf und Ausgang der Nebenwirkung
- Begleiterkrankungen
- Komedikation
- relevante Untersuchungsergebnisse
Meldungen können per Post, Fax, E-Mail oder online erfolgen: https://hausarzt.link/2u4jo
AkdÄ-Leitfaden: https://hausarzt.link/UGh2h