Wie spreche ich als Hausarzt Begleitpersonen an, wenn bei jungen Patienten ein Misshandlungsverdacht besteht? Welche Vorgaben in Bezug auf meine ärztliche Schweigepflicht bestehen? Wenn Hausärzte einen Verdacht auf Kindesmisshandlungs haben, kann das Fragen aufwerfen.
Seit etwas über einem Jahr berät die Medizinische Kinderschutzhotline deswegen Ärzte und andere medizinische Fachberufe.
Aus der Beratung sind mehrere Praxishilfen entstanden, etwa eine “Kitteltaschenkarte” zur Erkennung und Abklärung der körperlichen Misshandlung. Darauf weist Oliver Berthold, Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin, für die Hotline hin. Die Karte kann man kostenfrei unter www.kinderschutzhotline.de bestellen.
Die rund um die Uhr verfügbare Hotline bietet bei Verdacht auf Misshandlung, Vernachlässigung oder sexuellen Missbrauch darüber hinaus eine praxisnahe und kollegiale Beratung durch Ärzte mit speziellem Hintergrundwissen.
Es handelt sich um ein vom Bundesfamilienministerium gefördertes Beratungsangebot. Ministerin Dr. Franziska Giffey (SPD) habe kürzlich die Verlängerung der Finanzierung bis mindestens 2021 zugesagt, erklärt Berthold.
Nach dem ersten Jahr sei die Zwischenbilanz der Ärzte, die von der medizinischen Hotline Gebrauch gemacht haben, positiv. “Erfreulich hoch ist der Anteil der Kollegen aus der ,Erwachsenenmedizin‘, die unsere Beratung zu Fragen der körperlichen Misshandlung von Kindern, der Schütteltraumaprävention, der häuslichen Gewalt und sexueller Gewalt gegen Minderjährige durchweg als sehr hilfreich empfunden haben.”