Seit 1. Januar gilt der neue Tarifvertrag für Medizinische Fachangestellte (MFA). Auf diesen hatten sich der Verband medizinischer Fachberufe (vmf) und die Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Arzthelferinnen/Medizinischen Fachangestellten (AAA) im Dezember geeinigt.
Demnach steigen die Gehälter in drei Stufen: Zum 1. Januar 2021 zunächst um 6 Prozent, zum 1. Januar 2022 folgen weitere 3 Prozent und zum 1. Januar 2023 ist ein Plus von 2,6 Prozent vorgesehen. Der Tarifvertrag gilt bis 31. Dezember 2023.
Der “relativ hohe Tarifabschluss” sei nötig gewesen, um den Abstand der MFA-Gehälter zwischen dem niedergelassenen Bereich und den Krankenhäusern zu verringern, erklärte vmf-Präsidentin Hannelore König.
Im Interview mit “Der Hausarzt” hatte sie jüngst eine “Abwanderung” von MFA in den besser zahlenden stationären Bereich kritisiert (“Der Hausarzt” 18/20).
Drei Stufen wurden auch für die Ausbildungsvergütungen vereinbart. Diese erhöhen sich ab 1. Januar 2021 im ersten Ausbildungsjahr von bisher 865 auf 880 Euro, im zweiten Ausbildungsjahr von 910 auf 935 Euro und im dritten von 960 auf 995 Euro.
Ab 2022 betragen die Ausbildungsvergütungen in den drei Ausbildungsjahren 900, 965 sowie 1.035 Euro und ab 2023 jeweils 920, 995 sowie 1.075 Euro.
Darüber hinaus steigt im Jahr 2022 die Sonderzahlung ab dem zweiten Jahr der Betriebszugehörigkeit von 65 auf 70 Prozent des regelmäßigen Bruttomonatsgehalts.