Berlin. Antigen-Schnelltests auf das Coronavirus SARS-CoV-2 sollen zielgenauer zum Schutz von Risikogruppen eingesetzt werden. Ab kommendem Donnerstag (30.6.) sollen nur noch ausgewählte Personen nach der Testverordnung Anspruch auf einen „Bürgertest“ haben – in einigen Fällen müssen die Personen sogar drei Euro zuzahlen.
Grundsätzlich soll die Vergütung für Schnelltests und PCR sinken. Darauf haben sich Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach (SPD) und Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) geeinigt, die am Freitag (24.6.) den Entwurf für die neue Testverordnung vorgestellt haben. Der Entwurf liegt „Der Hausarzt“ vor.
Einher geht damit, dass die Corona-Testverordnung bis 25. November verlängert wird. Sie wäre sonst am 30. Juni ausgelaufen.
Wen kostet der Schnelltest weiter nichts?
Gratis-Schnelltests sollen weiter insbesondere für vulnerable Gruppen möglich sein. Dazu wird Paragraf 4a der Testverordnung komplett neu gefasst. Demnach haben künftig folgende Personen ohne Symptome Anspruch auf einen Schnelltest:
- Kinder bis fünf Jahre,
- Frauen zu Beginn der Schwangerschaft (1. Trimenon),
- Bewohner und Besucher von Kliniken und Pflegeheimen,
- Infizierte, wenn der Test zur Beendigung der Absonderung dient,
- Haushaltsangehörige von Infizierten,
- Bewohner von Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen,
- Menschen, die sich nicht impfen lassen können sowie
- Personen, die an Studien mit Corona-Impfstoffen teilnehmen.
Vorgesehen sein soll, jeweils Nachweise vorzulegen, dass man zum Gratis-Test berechtigt ist – etwa per Ausweis oder Pass, mit Bescheinigungen, Vordrucken oder Attesten, dass eine Kontraindikation der Corona-Impfung im Wege steht.
Wer bekommt Schnelltests mit Zuzahlung?
Darüber hinaus sollen symptomfreie Bürger mit drei Euro Zuzahlung einen Schnelltest in weiteren Fällen erhalten können:
- vor Veranstaltungsbesuchen in,
- Besuchen bei über 60-Jährigen oder
- nach Risikokontakten bei einer Warnung auf der Corona-Warn-App.
Für diese bezuschussten Tests soll man eine Selbstauskunft unterschreiben, dass der Schnelltests aus einem der drei oben genannten Gründe erfolgt, und man sich mit drei Euro an den Kosten beteiligt. Diese haben Praxen bis mindestens Ende 2024 aufzubewahren.
Erstattung für Tests sinkt
Darüber hinaus sollen alle Tests ab 1. Juli schlechter vergütet werden. Die Sachkosten der Schnelltests sinkt um einen Euro auf künftig 2,50 Euro.
Für den PCR-Abstrich, der zum Labor geschickt wird, oder den Schnelltest in der Praxis erhalten Hausärztinnen und -ärzte dann 7 statt bislang 8 Euro. Bei der Abrechnung im Blick haben sollten Praxen die „Schnelltests mit Zuzahlung“: Sie werden mit 4 Euro über die Testverordnung honoriert – denn mit 3 Euro beteiligen sich die Getesteten ja selbst. Hier werden die Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) sicherlich noch bis 15. Juli mitteilen, wie Praxen dies bei der Abrechnung der Tests unterscheiden sollen.
Für die PCR erhalten Labore künftig nur noch 32,39 Euro statt bisher 43,56 Euro.
Welche Schnelltests dürfen genutzt werden?
Weiterhin dürfen nach Testverordnung nur Schnelltests abgerechnet werden, die behördlich gelistet sind. Bisher bezog sich die Verordnung dazu direkt auf die Liste des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI). Künftig dürfen Ärztinnen und Ärzte nur noch Schnelltests einsetzen, „die in der vom Gesundheitssicherheitsausschuss der Europäischen Union beschlossenen Gemeinsamen Liste“ verzeichnet sind.
Diese Liste stellt auch künftig das PEI online zur Verfügung. Viele bisher eingesetzten Schnelltests dürften sicherlich in beiden Listen enthalten sein, in der Kürze der Zeit konnte „Der Hausarzt“ die Listen allerdings noch nicht vergleichen. Hausärztinnen und Hausärzte, die Schnelltests anbieten, sollten daher prüfen, ob sich der von ihnen verwendete Test auch in der Liste der EU findet.
Das neue Konzept soll auch auf diverse Fälle von Abrechnungsbetrug mit Tests reagieren. Dafür sollen unter anderem die Kassenärztlichen Vereinigungen größere Stichproben kontrollieren.
Bund will Milliarden sparen
Der Bund will damit Milliardenkosten senken und das Testnetz erhalten. Der gezieltere Einsatz sieht laut Verordnung bis Jahresende noch Ausgaben von 2,7 Milliarden Euro vor. Bei weiterhin voller Kostenübernahme wären es bis zu 5 Milliarden Euro gewesen.
Lauterbach sprach insgesamt von einer „guten Lösung“, auch wenn er die kostenfreien Bürgertests gerne erhalten hätte. Die Neuregelung bringt die Länder unter Druck, die drei Euro der Bürger zu übernehmen. Dies können sie nach der neuen Verordnung nämlich selbst entscheiden. Die Länder-Ressortchefs hatten allerdings erst am Vortag nach der Gesundheitsministerkonferenz signalisiert, dass sie keine Spielräume für eine Kostenbeteiligung sähen.
Quelle: mit dpa