Einreisende aus einem ausländischen Risikogebiet müssen für einen Corona-Test lediglich gegenüber dem Arzt darlegen, dass sie im Ausland waren. Eine Veranlassung des Tests durch den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) ist nicht erforderlich.
An dieser Stelle hat das Bundesgesundheitsministerium seine zum 14. Oktober überarbeitete Testverordnung (konkret Paragraf 6 Absatz 2 Nummer 3) korrigiert, wie die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) mitteilte.
Asymptomatische Personen können sich demnach innerhalb von zehn Tagen nach Einreise testen lassen, wenn sie sich in den letzten 14 Tagen vor der Einreise in einem ausländischen Risikogebiet aufgehalten haben.
Laut KBV reicht aus, “wenn die Person dem Arzt mitteilt, in einem Risikoland gewesen zu sein und dazu beispielsweise den Boardingpass oder die Hotelrechnung vorlegt”.
Anders bleibt es, wenn sich Personen testen lassen wollen, die sich in einem Risikogebiet in Deutschland aufgehalten haben: Diese Tests muss laut Testverordnung der ÖGD veranlassen. Da Deutschland bei Redaktionsschluss jedoch in weiten Teilen als Risikogebiet galt, dürfte dies aktuell kein realistisch zu handhabendes Szenario sein.