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Neue Regeln zu PCR-TestungenPatientenschützer kritisieren Organisationsversagen

Dass PCR-Tests bald nur noch bestimmten Personengruppen vorbehalten werden, kritisiert die Deutsche Stiftung Patientenschutz. Jetzt schon gehe der Überblick bei den Infektionszahlen verloren.

Pflegende Angehörige sollten Anrecht auf PCR-Tests haben, fordern Patientenschützer.

Berlin. Der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz sieht bereits jetzt Auswirkungen der geplanten Einschränkungen beim Einsatz von PCR-Tests.

Vielfach gingen Bürger und auch Ärzte davon aus, dass die Regelungen bereits gälten – was wiederum die offiziell erfassten Fallzahlen vermindere, für die nur PCR-Tests berücksichtigt werden, sagte Geschäftsführer Eugen Brysch der Deutschen Presse-Agentur am Dienstag. “Einen Überblick zu haben, schalten wir ab – jetzt schon.”

 

Patientenschützer: Pflegende Angehörige berücksichtigen

Die Gesundheitsminister von Bund und Ländern hatten beschlossen, den Einsatz von PCR-Tests zu konzentrieren: Sie sollen künftig vorrangig nur noch bei Menschen aus Covid-Risikogruppen und Beschäftigten eingesetzt werden, die sie betreuen und behandeln – in Kliniken, Pflegeheimen und Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen. Für die genauen Vorgaben arbeitet das Bundesministerium derzeit erst an entsprechenden Änderungen mehrerer Verordnungen.

Brysch kritisierte, dass pflegende Angehörige nicht in die Vorrang-Gruppe aufgenommen werden sollen. Es gebe mehr als fünf Millionen pflegende Angehörige in Deutschland, betreut würden dabei nicht nur Senioren und schwerkranke Erwachsene, sondern auch viele schwerkranke Kinder.

 

Vorschlag: Verstärkt gepoolte Tests einsetzen

Für die Pflegenden sei es wichtig, so früh wie möglich von einer SARS-CoV-2-Infektion zu wissen, um das Leben der betreuten Person nicht zu gefährden.

Auf eine dafür ausreichende Test-Kapazität zu kommen, hält Brysch für leicht machbar – etwa über den verstärkten Einsatz gepoolter Tests. “Hier geht es um reines Organisationsversagen.”

Quelle: dpa

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