München. Zum 1. April haben sich die Vorgaben für die Gesundheitsuntersuchung (Check-up) geändert. Probleme bereitet in Hausarztpraxen vor allem die Verlängerung des Untersuchungsintervalls bei den über 35-Jährigen von alle zwei auf jetzt alle drei Jahre.
Die Kassenärztlichen Vereinigungen hatten über den Umgang mit dieser neuen Regelung nur sehr zurückhaltend informiert, auch weil der Bewertungsausschuss erst in letzter Minute am 29. März über die Anpassung des EBMs entschieden hatte. Inzwischen teilt die Mehrheit der KVen mit, dass Versicherte über 35, die 2017 ihren letzten GU-Termin hatten, erst wieder 2020 zum Check-up kommen dürfen. Bereits vereinbarte GU-Termine dieser Patienten für 2019 müssen die Praxen also absagen, um das neue Drei-Jahres-Intervall einzuhalten.
Um den Praxen die Aufklärung der Patienten zu erleichtern, hat “Der Hausarzt” diese Informationen in einer Patienteninformation zusammengefasst (s. Kasten), die sich Praxisteams online kostenfrei herunterladen können. Diese erklärt für Patienten auch, was die GU ist und welche Leistungen sie damit erhalten. Hausärzte können die Patienteninfo in einem Feld unten rechts mit ihrem Praxisstempel personalisieren.