Bei seinen Rückenschmerzen hat Herr P. mit Akupunktur Erfolg (s. Kasten).
EBM
Beim Erstkontakt rechnet die Praxis die 03000 und einmal die 03230 EBM ab. Für die Eingangsdiagnostik zur Akupunktur kommt die 30790 dazu, mit der gleichzeitig auch die Abschlussuntersuchung honoriert ist. Die Akupunktursitzungen (2/Woche) werden je mit der 30791 angesetzt, während der Akupunkturserie noch zweimal die 03230. Neben den Akupunkturziffern sind die 03040 (und damit auch 03060/03061) sowie die Chronikerziffern 03220, 03221 und 03222 im selben Behandlungsfall ausgeschlossen.
GOÄ
Bei GOÄ-Abrechnung fallen beim Ersttermin die Nrn. 3, 7 und 800 an. Die erste Akupunktur wird mit den Nrn. 1, 5 und 269a abgerechnet, bei den weiteren Sitzungen kommt nur die Nr. 269a in Frage. Da die Behandlung mehr als einen Monat dauert, können nach Ablauf eines Monats (bei neuem Behandlungsfall) erneut einmal die 1 und 5 neben der Nr. 269a angesetzt werden.
HZV
In den Hausarztverträgen in Hamburg ist die Akupunktur (30790 und 30791) in den Ziffernkränzen aller Verträge (AOK; BKK, EK [BEK/GEK und DAK]; IKKclassic und TK) enthalten und somit nicht gesondert abrechenbar. Im Gegensatz zur Regelversorgung nach dem EBM sind hier jedoch die jeweiligen Pauschalen für die Betreuung chronisch kranker Personen abrechenbar, da diese nicht an die 03220 des EBM gekoppelt sind.