Praxischefinnen und -chefs sollen das außerordentliche Engagement ihrer Mitarbeitenden während der Pandemie mit einem steuerfreien Bonus von bis zu 4.500 Euro würdigen können. Dies soll rückwirkend ab 18. November 2021 bis 21. Dezember 2022 gelten. Auch die Homeoffice-Pauschale wurde bis Jahresende verlängert.
Das hat der Bundestag Mitte Mai mit dem vierten Corona-Steuerhilfegesetz beschlossen (www.hausarzt.link/PhXzN). Mitte Juni soll der Bundesrat entscheiden, das genaue Inkrafttreten ist noch offen. Praxen sollten daher zunächst noch abwarten, bis die Regelung gültiges Gesetz sind. “Der Hausarzt” wird berichten, sobald die Umsetzungsdetails für Praxen klar sind.
Der Deutsche Hausärzteverband hatte sich monatelang für die Erweiterung des Pflegebonus auf MFA eingesetzt. Früh wurde klar, dass die Politiker keinen steuerfinanzierten Bonus für MFA durchwinken würden. Der Verband plädierte daher dafür, für Praxisinhaber zumindest die Möglichkeit eines steuerfreien Bonus zu schaffen.