Berlin. Zum 1. Januar erhalten die Praxen den Aufwand für das Briefporto zurück, das zum Beispiel für den Versand von Arztbriefen oder anderer Unterlagen angefallen ist bzw. anfällt. Die Vergütung für die Kostenpauschale nach EBM Nummer 40110 wurde rückwirkend von 81 auf 86 Cent erhöht.
Ebenso wurden die Kostenpauschalen für das Briefporto, dass im Rahmen einer Videosprechstunde (EBM Nrn. 40128 – Versand AU-Bescheinigung und 40129 – Versand einer Bescheinigung) von 81 auf 86 Cent angepasst. Gleiches gilt für den Versand einer AU-Bescheinigung nach den EBM-Nummern 40130 oder 40131.
Schrumpfendes Budget an höheres Porto angepasst
Bekanntlich ist der Versand von Briefen und Faxen budgetiert. Entsprechend der angepassten Portoerstattung wurde auch das Budget der Hausärzte für die EBM Nummern 40110 und 40111 (Telefax) hier von 38,88 auf 41,28 Euro etwas angehoben.
Um die Umstellung vom analogen auf den elektronischen Versand von Arztbriefen weiter anzukurbeln, wird das zur Verfügung stehende Portobudget in Zukunft immer kleiner. Ab 1. Oktober dieses Jahres verringert sich es sich bei den Hausärzten auf 28,38 Euro, ab dem 1. Oktober 2023 schrumpft das Budget dann noch einmal auf 6,88 Euro. Das neue Porto von 86 Cent ist in den vorgenannten Budgets eingerechnet.
88122 für Versand telefonischer AU bis 31. Mai
Wichtig: Für den Versand von AU-Bescheinigungen, die Praxen nach der noch bis zum 31. Mai gültigen Corona-Sonderregel telefonisch auf den Postweg bringen, gilt bis Ende Mai noch die Sonder-Abrechnungsziffer 88122, die mit 90 Cent bewertet ist, macht die KBV aufmerksam. at