Kennen Sie Ihren Betriebsarzt oder -ärztin? Bei vielen ist dies nicht der Fall, wie eine Umfrage unter den Teilnehmenden des Werkzeugkastens Niederlassung: “How not to go to prison” bei der practica in Bad Orb zeigte. Rund die Hälfte der Ärztinnen und Ärzte im Seminar verneinte die Frage.
Dabei braucht jede Praxis eine betriebsärztliche Betreuung, sobald es Beschäftigte gibt. So sieht es das Arbeitssicherheitsgesetz vor.
Als Arbeitgeber dürfen Sie die Vorsorgen für Ihr Personal nicht selbst übernehmen. Das Betreuungskonzept müssen Sie zudem an die Berufsgenossenschaft für Gesundheits- und Wohlfahrtspflege (BGW) melden.
Wer eine Praxis neu gründet, kann auch mal ob der ganzen Formalia betrübt sein. Damit Sie dieses Thema schnell abhaken können, geben zwei Hausärztinnen ihre Tipps dazu (siehe Artikel “Jede Praxis braucht einen Betriebsarzt”).
Denken Sie wie immer daran, Schulungen und ergriffene Schutzmaßnahmen zu dokumentieren. Auch wenn dies erstmal lästig erscheint: Kommt es zu einem Unfall oder einer Begehung durch die Behörde, werden Sie froh sein, darauf zurückgreifen zu können.
Ebenso ist es Ihre Pflicht, für Ihre Angestellten bei der BGW eine Unfallversicherung abzuschließen. Freiwillig bleibt dies für ärztliche Arbeitgeber, sie erhalten dann aber nicht nur Leistungen bei einem eigenen Arbeitsunfall, sondern auch Beratungsangebote der BGW, die auf Arztpraxen zugeschnitten sind.
Einige Checklisten rund um Gefährdungsbeurteilung, Gefahrenstoffe & Co bietet die BGW Ihnen aber auch kostenfrei (siehe Artikel “Jede Praxis braucht einen Betriebsarzt”).
Während bei der betriebsärztlichen Betreuung eher der Betrieb und die Beschäftigten im Fokus stehen, sollten Sie noch einen weiteren Arzt an Ihrer Seite haben: eine Hausärztin oder einen Hausarzt, die Ihre Gesundheit systematisch im Blick behalten.
Denn bei der Selbstdiagnose können Krankheitssymptome übersehen werden (www.hausarzt.link/ZAdv8). Denken Sie also auch an sich!
Ihre
Johanna Dielmann-von Berg
Chefredakteurin “Der Hausarzt”