Das Faire-Kassenwettbewerb-Gesetz (FKG) gefährdet massiv die erfolgreichen Haus- und Facharztverträge (HZV) in Baden-Württemberg. Für den 18. Dezember war dazu die Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestags angesetzt. Änderungsbedarf bestand zuletzt bei zwei zentralen Punkten.
In dem strikten Verbot von Behandlungsdiagnosen als Voraussetzung für definierte Leistungsvergütungen sehe ich eine akute Gefahr für die Versorgungsverträge. Ein Verbot der Vergütung für das bloße Kodieren bestimmter Diagnosen ist zwar grundsätzlich richtig. Der Gesetzentwurf schießt aber weit übers Ziel hinaus und unterbindet damit faktisch den Vertrags- und Leistungswettbewerb. Dafür sind eindeutige Diagnosen zwingend nötig. Eine Differenzierung auf den Ebenen der Kapitel- oder Obergruppen – wie bis Redaktionsschluss in der Gesetzesbegründung angeführt – reicht hierfür nicht aus. Dieser fatale Vorschlag wurde bereits im TSVG in letzter Minute abgewendet.
Außerdem sollen künftig Diagnosen je nach Arztgruppenschlüssel unterschiedlich bewertet werden. Begründet wird das damit, dass “identische Diagnosen von Haus- und Fachärzten derzeit zu gleichen Zuschlägen führen, obwohl die hausärztliche Versorgung bei vielen Krankheiten in der Regel zu niedrigeren Ausgaben führt”. Das diskreditiert nicht nur die Arbeit von Hausärzten und die erfolgreichen HZV-Verträge, sondern würde zudem aberwitzige Struktureffekte auslösen – so weit, dass spezielle Krankenkassen ihre Versicherten bewusst zum Facharzt schicken.
Seit Monaten arbeiten wir mit MEDI und anderen Verbänden daran, die notwendigen Änderungen in das Gesetzgebungsverfahren einzubringen. Unser spezieller Dank gilt hier Dr. Christopher Hermann, dem Vorstandsvorsitzenden der AOK Baden-Württemberg, der weder Aufwand noch Mühen scheut, um unsere alternative Regelversorgung Ende des Jahres schadlos an seinen Nachfolger zu übergeben.