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Hausarztzentrierte VersorgungNeuer Zuschlag für digitale Praxen

Der Vertrag zur Hausarztzentrierten Versorgung (HZV) mit der Techniker Krankenkasse fördert die Digitalisierung in besonderem Maße. Den sogenannten Innovationszuschlag können Hausärztinnen und Hausärzte ab sofort beantragen.

Der HZV-Vertrag mit der Techniker Krankenkasse (TK) wurde zum 1. Januar 2020 weiterentwickelt. Mit dem Innovationszuschlag wurde ein neuer Ansatz geschaffen, um Hausärztinnen und Hausärzte bei der Einführung digitaler Angebote finanziell zu unterstützen (“Der Hausarzt” 3/20).

An der HZV teilnehmende Praxen können den Innovationszuschlag bereits jetzt beantragen. Sobald die Hausarztpraxis über mindestens drei von sechs digitalen Infrastrukturausstattungen verfügt, kann der Innovationzuschlag per Selbstauskunft beantragt werden. Dieser wird dann automatisch in Höhe von 8 Euro pro abgerechneter P2 gutgeschrieben. Zu den Infrastrukturausstattungen zählen:

  • Nutzung von HZV-Online-Key (HOK) und Arztportal
  • TI-Anbindung (§ 291 Abs. 2b Satz 3 SGB V)
  • Elektronischer Heilberufeausweis (eHBA) und Qualifizierte Elektronische Signatur (QES) (s. Daten-Autobahn: Vollgas oder Crash?, Hausarzt 13/2020)
  • Bereitstellung online buchbarer Termine
  • Angebot einer Videosprechstunde
  • Versand und Empfang von elektronischen Arztbriefen unter Nutzung technischer Lösungen, beispielsweise KV-Connect oder anderer geeigneter Lösungen

Den HOK erhalten Hausärztinnen und Hausärzte nach der Bestätigung zur Teilnahme am HZV-Vertrag automatisch von der HÄVG. Mit ihm können sie feststellen, ob Patienten bereits an der HZV teilnehmen (“Online-Teilnahmeprüfung”) oder zur unkomplizierten Online-Übermittlung der Quartalsabrechnung oder eines Teilnahmewunschs eines Patienten in ausgewählten HZV-Verträgen.

Wichtig: Zu beachten ist, dass die Vergütung ab dem Folgequartal der Erfüllung der Voraussetzungen erfolgt. Da einige der Infrastrukturausstattungen personenbezogen sind, muss jeder Arzt, der am TK-HZV-Vertrag teilnimmt und eingeschriebene Patienten hat, eine eigene Selbstauskunft einsenden, um den Zuschlag zu erhalten. Eine gemeinsame Selbstauskunft, beispielsweise mit einem Praxispartner, ist nicht möglich. Ärzte finden den Selbstauskunftsbogen unter den TK-Vertragsunterlagen der jeweiligen Region unter www.hzv.de.

  • Informationen zum Arztportal und dessen Online-Services, etwa E-Statistik und online abrufbare HZV-Dokumente (E-Infobrief Patiententeilnahmestatus und E-Abrechnungsnachweis) gibt es unter www.arztportal.net
  • Eine Liste der Provider, die die Anforderungen von online buchbaren Terminen zur Meldung per Selbstauskunft im Rahmen des Innovations zuschlags erfüllen, finden Hausärzte auf www.hzv.de
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