Hiermit loggen Sie sich bei DocCheck-Login aus.
Abbrechen

PTVInfos von HZV-Patienten schneller aktualisieren

Seit dem zweiten Quartal 2018 können Hausärzte mit der neuen Software-Funktion "Patiententeilnehmerverzeichnis (PTV)" ihre HZV-Patiententeilnahmeinformationen direkt in Ihre Praxissoftware importieren. Das spart Zeit und verhindert Fehler.

Wie funktioniert die neue Funktion?

Über www.arztportal.net können Hausärzte und ihr Praxispersonal vertrauliche HZV- Dokumente, wie etwa den Informationsbrief Patiententeilnahmestatus (e-Infobrief) und Abrechnungsnachweis (e-Abrechnungsnachweis), schnell und sicher abrufen.

Das mTan-Verfahren stellt sicher, dass nur der Hausarzt oder sein Praxispersonal die HZV-Dokumente einsehen können. Ein großer Vorteil des Online-Abrufs ist – neben der neuen Funktion – die schnellere Bereitstellung verglichen mit der Post.

Sobald ein e-Infobrief für einen HZV-Vertrag im Arztportal zum Download bereitsteht, erhält der Hausarzt eine E-Mail. Danach meldet er sich im Arztportal an und lädt dort den e-Infobrief herunter.

Auf dem e-Infobrief befindet sich im Kopfbereich ein achtstelliger “ICode”, den er in der Praxissoftware unter der Funktion “Patiententeilnehmerverzeichnis (PTV)” eingeben muss. Anschließend kann er das PTV für einen HZV-Vertrag auswählen und den Importvorgang anstoßen.

Muss man das Patiententeilnehmerverzeichnis auch im Arztportal runterladen?

Das PTV ist eine technische Datei, welche die Patiententeilnahmeinformationen aus dem e-Infobrief beinhaltet und ausschließlich von der Software gelesen, verarbeitet und importiert werden kann. Das PTV wird von der Praxissoftware durch die Eingabe des ICodes für den Arzt in der Software bereitgestellt. Das PTV kann also nicht im Arztportal heruntergeladen werden.

Kann jeder Hausarzt und das Praxispersonal die neue Software-Funktion nutzen?

Um die neue Praxissoftware-Funktion zu nutzen, muss der Hausarzt zum vertraulichen Online-Abruf auf www.arztportal.net registriert sein. Danach können die Praxismitarbeiter die HZV-Dokumente herunterladen sowie Patiententeilnahmeinformationen in die Praxissoftware importieren.

Warum sollte jeder HZV-Arzt diese Funktion nutzen?

Durch die neue Funktion werden innerhalb von wenigen Minuten die Patiententeilnahmeinformationen automatisch in die Praxissoftware importiert und das zeitintensive und vor allem auch fehleranfällige manuelle Bearbeiten entfällt. Dadurch bleibt mehr Zeit für die Patienten. Auch werden die Hausärzte auf fehlerhaft angelegte Patienten und manuellen Nachbesserungsbedarf hingewiesen und man erspart sich so nachgelagerte Abrechnungskorrekturen.

Weitere Informationen…

…zur Registrierung und Nutzung des Online-Abrufs im Arztportal sowie zum Import der Patiententeilnahmeinformationen finden Sie auf der Startseite des Arztportals www.arztportal.net. Außerdem steht bei Rückfragen der Kundenservice der HÄVG Rechenzentrum GmbH zur Verfügung; telefonisch erreichbar unter 02203 5756-1111 oder per E-Mail an kundenservice@haevg-rz.de. Bei Fragen zur konkreten Bedienung Ihrer Praxissoftware wenden Sie sich bitte an Ihr Software-Haus.

Informationen zur HZV

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.