In Gesprächen mit der Kaufmännischen Krankenkasse (KKH), der Hanseatischen Krankenkasse (HEK) und der Techniker Krankenkasse (TK) konnte in den vergangenen Monaten vereinbart werden, die durch Schiedspersonen festgelegten HZV-Verträge der KKH und HEK in das freiwillige HZV-Vertragsmodell der TK zu überführen.
Nach erfolgreichem Abschluss dieser Gespräche wird das Vertragskonstrukt in den ersten fünf Regionen Nordrhein, Westfalen-Lippe, Sachsen, Hessen und Berlin ab Quartal 4/2018 starten. Weitere Regionen folgen.
Übergang erfolgt nahtlos
In den Startregionen werden seit 1. Oktober alle Leistungen für bereits eingeschriebene HZV-Patienten der KKH und der HEK auf Basis der Honoraranlage des TK-HZV-Vertrages abgerechnet und vergütet.
Die Leistungserfassung für HZV-Patienten der KKH und HEK muss ab diesem Zeitpunkt deshalb auch im Modul des TK-HZV-Vertrags vorgenommen werden. Eine Neuein-schreibung der bereits in die HZV eingeschriebenen Patienten der KKH und HEK ist nicht notwendig, der Übergang erfolgt nahtlos.
Einige Änderungen und Vorteile für Hausärzte im Überblick:
- Präventionseinzelleistungen (inklusive Kinder- und Jugendvorsorge) zu EBM-Preisen
- VERAH®-Besuch: 17,00 Euro/Leistung
- Vertreter- und Zielauftragspauschale: 20,00 Euro/Quartal
- Vergütung von Schutzimpfungen als Einzelleistungen
- Einschreibung der HZV-Patienten per Online-Verfahren möglich
Die Dokumentation und Abrechnung der Patienten, die am Hausarztvertrag der verbleibenden Ersatzkassen teilnehmen, erfolgt weiter im Rahmen des EK-HZV-Vertrags. Bei Fragen können Hausärzte einen der zahlreichen Kontaktkanäle nutzen (s. Kasten).