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Start in fünf RegionenHZV-Vertrag der TK wächst

Mit KKH und HEK schließen sich zwei weitere Kassen dem Vertrag zur Hausarztzentrierten Versorgung (HZV) der Techniker Kasse an. Für Hausärzte in den fünf Startregionen ergeben sich ab sofort Änderungen und Vorteile.

In Gesprächen mit der Kaufmännischen Krankenkasse (KKH), der Hanseatischen Krankenkasse (HEK) und der Techniker Krankenkasse (TK) konnte in den vergangenen Monaten vereinbart werden, die durch Schiedspersonen festgelegten HZV-Verträge der KKH und HEK in das freiwillige HZV-Vertragsmodell der TK zu überführen.

Nach erfolgreichem Abschluss dieser Gespräche wird das Vertragskonstrukt in den ersten fünf Regionen Nordrhein, Westfalen-Lippe, Sachsen, Hessen und Berlin ab Quartal 4/2018 starten. Weitere Regionen folgen.

Übergang erfolgt nahtlos

In den Startregionen werden seit 1. Oktober alle Leistungen für bereits eingeschriebene HZV-Patienten der KKH und der HEK auf Basis der Honoraranlage des TK-HZV-Vertrages abgerechnet und vergütet.

Die Leistungserfassung für HZV-Patienten der KKH und HEK muss ab diesem Zeitpunkt deshalb auch im Modul des TK-HZV-Vertrags vorgenommen werden. Eine Neuein-schreibung der bereits in die HZV eingeschriebenen Patienten der KKH und HEK ist nicht notwendig, der Übergang erfolgt nahtlos.

Einige Änderungen und Vorteile für Hausärzte im Überblick:

  • Präventionseinzelleistungen (inklusive Kinder- und Jugendvorsorge) zu EBM-Preisen
  • VERAH®-Besuch: 17,00 Euro/Leistung
  • Vertreter- und Zielauftragspauschale: 20,00 Euro/Quartal
  • Vergütung von Schutzimpfungen als Einzelleistungen
  • Einschreibung der HZV-Patienten per Online-Verfahren möglich

Die Dokumentation und Abrechnung der Patienten, die am Hausarztvertrag der verbleibenden Ersatzkassen teilnehmen, erfolgt weiter im Rahmen des EK-HZV-Vertrags. Bei Fragen können Hausärzte einen der zahlreichen Kontaktkanäle nutzen (s. Kasten).

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