Der Vertrag zur Hausarztzentrierten Versorgung (HZV) mit der AOK Hessen konnte nach den Verhandlungen der Vertragspartner erfolgreich weiterentwickelt werden. Seit dem 1. Juli 2018 sind die Vergütungsbeträge dreier Leistungen erhöht worden (Tab. 1).
Außerdem wird es ab dem 1. Oktober 2018 fünf neue vergütungswirksame Leistungen geben (Tab. 2).
Mit der Aufnahme der Besuchsleistungen als neue Einzelleistungen wird nun auch im HZV-Vertrag mit der AOK Hessen die flexible Betreuung von Patienten mit Versorgungsbedarf außerhalb der Arztpraxis entsprechend vergütet, da die flächendeckende Versorgung der Patienten insbesondere in ländlichen Regionen zunehmend schwerer wird.
Des Weiteren werden die durch den Hausarzt und die VERAH® erbrachten Leistungen im Zuge der Versorgung von Palliativpatienten adäquat abgebildet und honoriert.
Die Aufwände bei einer kontinuierlichen, zeitintensiven Betreuung von schwerstkranken Patienten – beispielsweise die umfassende Symptomkontrolle, Schmerztherapie, Aufklärung und Beratung, die Koordinierung der Versorgung mit weiteren Leistungserbringern sowie die Erstellung eines palliativmedizinischen Behandlungsplans – werden damit leistungsgerecht vergütet.