In Baden-Württemberg, Bayern und Westfalen-Lippe sowie im HZV-Team des Deutschen Hausärzteverbandes für die übrigen Regionen gibt es Experten für alle Fragen rund um die Praxisübergabe und die Implikationen in der HZV.
Dabei ist es ganz gleich ob die Praxis in neue Hände übergeht, eine Hausärztin oder Hausarzt ins Angestelltenverhältnis wechselt oder eine Gemeinschaftspraxis oder ein MVZ verlässt. Hat derjenige an der HZV teilgenommen, gilt es einiges zu beachten.
Unterschiedliche Regelungen beachten
Da die Patienteneinschreibung in der HZV grundsätzlich LANR-bezogen ist, also auf einen einzelnen Arzt erfolgt, müssen die Patienten auf den neuen Betreuarzt umgeschrieben werden. In HZV-Verträgen, die keine “Geregelte Praxisübernahme” (GPÜ) beinhalten, geschieht das via Arztwechselkreuz auf dem HZV-Beleg digital oder analog.
Dabei gelten dieselben Einschreibefristen wie bei einer Neueinschreibung, so dass hier vor allem eine frühzeitige Planung ein Zurückfallen der Patienten ins KV-System verhindern kann. Sieht ein HZV-Vertrag eine geregelte Praxisübernahme vor, kann das Beratungsteam nach Prüfung aller Voraussetzungen die Umschreibung auf den neuen Betreuarzt veranlassen und die Krankenkassen informieren.
Dafür muss der ursprüngliche Betreuarzt zuvor das jeweilige Meldeformular einreichen. Der Nachfolger beantragt, sofern noch nicht geschehen, seine HZV-Teilnahme. Das geht ganz einfach und nur mit wenigen Klicks über die Webseite www.hausarztservice-online.de .
Frühzeitige Beratung zahlt sich aus
Einen Tipp haben die Experten des HZV-Teams, der über alle Vertrags- und Ländergrenzen hinweg gilt: “Wenden Sie sich frühzeitig an die für Sie zuständigen Experten sobald Praxisstrukturveränderungen absehbar sind. Am besten vor dem eigenen Ausscheiden und selbst dann, wenn noch nicht alles sicher ist. So lassen sich Fehler vermeiden und der Übergang möglichst reibungslos gestalten.”
Frühzeitig heißt am besten mehrere Quartale vor der Übergabe oder Übernahme. Selbst ein bis zwei Jahre vor einem geplanten Ruhestand kann ein erstes Gespräch mit den Experten bereits sinnvoll sein.
Da die Übernahme von HZV-Patienten nicht in jedem Fall gleich geregelt ist und es vertragsspezifische Unterschiede gibt, lohnt es sich in jedem Fall, die Beratungsangebote durch die Experten in Anspruch zu nehmen.
red