In der COVID-19-Pandemie versorgen Hausärzte und ihre Praxisteams ihre Patienten gewohnt sorgfältig, um eine bestmögliche Gesundheitsversorgung zu sichern – auch in der Hausarztzentrierten Versorgung (HZV). Hierzu gehört auch, die direkten Kontakte in der Praxis auf ein notwendiges Maß zu begrenzen. Damit die Patienten, häufig chronisch Erkrankte mit erhöhtem Betreuungsbedarf, weiter auf höchstem Niveau versorgt sind, finden viele Betreuungskontakte jetzt telefonisch oder per Video statt.
Faustregel 1: Kontakt kann persönlich oder digital erfolgen
Anders als im EBM unterscheiden die HZV-Verträge bei wichtigen Pauschalen, Zuschlägen und Einzelleistungen nicht zwischen Arzt-Patienten-Kontakten in der Praxis, per Videosprechstunde oder durch telefonische Betreuung.
Die HZV-Vergütungssystematik ermöglicht Hausärzten in der aktuellen Situation damit die nötige Flexibilität, was am Beispiel des HZV-Vertrags mit der Techniker Krankenkasse verdeutlicht werden kann (s. Tab.).