Eine Patientin kommt in die Praxis mit zunächst unspezifischen Symptomen. Genaue Untersuchungen führten zur Diagnose chronische Hepatitis C. So rechnen Sie ab.
EBM
Bei der Erstkonsultation Abrechnung der 03000 mit automatischer Ergänzung der Pauschalen 03040, 03060, 03061 und 32001 durch die KV. Am Folgetag dann Blutabnahme, Ruhe-EKG, Spirometrie (03330) und Sonografie (33042) sowie ein Urintest in der Praxis (32031, 32033).
Nach Vorlage aller Befunde ausführliche Besprechung mit der Patientin (30 Minuten, 3 x 03230) und Veranlassung einer antiviralen Therapie.
GOÄ
Bei Abrechnung als Privatpatient sind am ersten Tag die Nrn. 3 und 8 möglich. Am Folgetag Abrechnung der Nrn. 250, 3511, 3531, 651, 605, 605a, 410 und 3×420; zusätzlich werden die in der Laborgemeinschaft erhobenen Laboranalysen als Einzelleistung abgerechnet.
Die Abrechnung der Analysen im Rahmen der Hepatitis-Serologie erfolgt durch den Laborarzt. Die Erörterung nach Sicherung der Diagnose inkl. der Planung der Therapie wird mit der Nr. 34 abgerechnet, aufgrund der Länge des Gesprächs mit dem Faktor 3,2-fach.
HZV
Bei Praxissitz in Thüringen wird in allen existierenden HZV-Verträgen (BKKen, IKKclassic und TK) die Sonografie (33042) als Einzelleistung mit 21,00 Euro honoriert, maximal zweimal im Quartal. Alle anderen durchgeführten Untersuchungen sind jeweils in den Quartalspauschalen enthalten